Lebenslagen

Dienstrechtliche Rahmenbedingungen

Stand: 02.03.2024

Das öffentliche Dienstrecht regelt die Bedingungen, unter denen Beamtinnen und Beamte im öffentlichen Dienst tätig sind. Deren Rechte und Pflichten sind nicht durch Tarifvertrag vereinbart, sondern durch Gesetze geregelt.