Leistungen von A bis Z
Bildschirmbrille für Mitarbeiter des Freistaats Bayern; Beantragung
Leistungsbeschreibung
Stand: 19.02.2025
Den Beschäftigten des Freistaats sind spezielle Sehhilfen für die Arbeit an Bildschirmen zur Verfügung zu stellen, wenn Untersuchungsergebnis ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind.
Beschäftigten des Freistaats Bayern, die in einer Dienststelle des Freistaats an Bildschirmen arbeiten, ist eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens anzubieten. Falls die Untersuchung ergibt, dass eine normale Sehhilfe nicht ausreichend/nicht geeignet ist, besteht ein Anspruch auf spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrillen.
Die Kosten für Untersuchung und Bildschirmbrille trägt der Arbeitgeber/Dienstherr. Die Kostenerstattung für die Bildschirmbrille erfolgt ausschließlich entsprechend den Rahmenverträgen mit dem Landesinnungsverband des bayerischen Augenoptiker-Handwerks und der Augenoptiker-Innung für Mittel- und Unterfranken über die Versorgung der Beschäftigten des Freistaates Bayern mit Bildschirmbrillen.
Informationen zu Bildschirmbrillen für Verwaltungskräfte und Lehrkräfte, die in einer staatlichen Schule oder einem staatlichen Schulamt tätig sind, finden Sie unter "Verwandte Themen".
Voraussetzungen
Die Notwendigkeit und Art (Gebrauchseigenschaften) einer Bildschirmbrille wird durch die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt festgestellt, sofern die jeweilige oberste Dienstbehörde keine andere Verfahrensweise zur Feststellung der Notwendigkeit und Art (Gebrauchseigenschaft) einer Bildschirmbrille festgelegt hat.
Verfahrensablauf
Der ausgefüllte Antrag auf Gewährung einer Bildschirmbrille ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der personalverwaltenden Dienststelle einzureichen. Diese prüft die Vollständigkeit der Unterlagen, setzt den Erstattungsbetrag fest und veranlasst die Auszahlung.
Erforderliche Unterlagen
- Bestätigung der Betriebsärztin / des Betriebsarztes
(siehe Antrag auf Gewährung einer Bildschirmbrille unter "Formulare")
- Rechnung des Optikers
Hinweise
Vor Erteilung des Auftrags an einen Optiker prüfen Sie bitte, ob dieser in der Optikerliste des Landesinnungsverbandes (siehe unter „Weiterführende Links“) aufgeführt ist, da sonst keinerlei Erstattung erfolgen kann.
Informationen zu Bildschirmbrillen für Verwaltungskräfte und Lehrkräfte, die in einer staatlichen Schule oder einem staatlichen Schulamt tätig sind, finden Sie unter "Verwandte Themen".
Formulare
- Antragsformular - Voraussetzungen zur Gewährung einer Bildschirmbrille
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Widerspruch bzw. Klage zum Verwaltungsgericht; Klage zum Arbeitsgericht
Verwandte Themen
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Kostenerstattung für Bildschirmbrillen
z. B. Hinweise, Vertragspreislisten, Adresslisten
Diese Informationen stehen nur im Bayerischen Behördennetz zur Verfügung.
https://s.bayern.de/bildschirmbrille
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal).
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