Leistungen von A bis Z
Bildschirmbrille für Schulpersonal; Beantragung
Leistungsbeschreibung
Stand: 25.02.2025
Verwaltungskräfte und Lehrkräfte können spezielle Sehhilfen für die Arbeit an Bildschirmen bei der zuständigen personalverwaltende Stelle beantragen.
Verwaltungskräfte und Lehrkräfte, die in einer staatlichen Schule oder einem staatlichen Schulamt an Bildschirmen arbeiten, haben Anspruch auf augenärztliche Untersuchungen. Falls die Untersuchung ergibt, dass eine normale Sehhilfe nicht ausreichend/nicht geeignet ist, besteht ein Anspruch auf spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrillen.
Die Kosten für Untersuchung und Bildschirmbrille trägt der Arbeitgeber/Dienstherr. Die Kostenerstattung für die Bildschirmbrille erfolgt ausschließlich entsprechend den Rahmenverträgen mit dem Landesinnungsverband des bayerischen Augenoptiker-Handwerks und der Augenoptiker-Innung für Mittel- und Unterfranken über die Versorgung der Beschäftigten des Freistaates Bayern mit Bildschirmbrillen.
Abweichend von den nachfolgenden Ausführungen sind für das staatliche Personal an staatlichen Schulen ausschließlich die Informationen und Formulare auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (siehe unter "Weiterführende Links") maßgeblich.
Voraussetzungen
Die Notwendigkeit einer geeigneten Bildschirmbrille muss festgestellt werden. Dazu bedarf es der abgestimmten Zusammenarbeit von der den Sehtest durchführenden Person (Betriebsärztin/Betriebsarzt, andere fachkundige Person), Augenärztin/Augenarzt und Optikerin/Optiker.
Verfahrensablauf
Der ausgefüllte Antrag auf Gewährung einer Bildschirmbrille ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen personalverwaltende Stelle einzureichen. Das ist
- für Verwaltungskräfte/Lehrkräfte an Volksschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Berufsschulen und bei den Schulämtern: die jeweilige zuständige Bezirksregierung
- für tarifbeschäftigte Verwaltungskräfte/Lehrkräfte an Fachoberschulen, Berufsoberschulen, Realschulen und Gymnasium: das Bayerische Landesamt für Schule
- für verbeamtete Verwaltungskräfte/Lehrkräfte an Fachoberschulen, Berufsoberschulen, Realschulen und Gymnasium: das Bayerische Ministerium für Unterricht und Kultus
Die personalverwaltende Stelle prüft die Vollständigkeit der Unterlagen, setzt den Erstattungsbetrag fest und veranlasst die Auszahlung.
Erforderliche Unterlagen
- Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Verordnung der Augenärztin/des Augenarztes (siehe Antrag auf Gewährung einer Bildschirmbrille unter "Formulare")
- Rechnung des Optikers
- ggf. formlose Bestätigung über das Vorliegen eines Bildschirmarbeitsplatzes
Hinweise
Vor Erteilung des Auftrags an einen Optiker prüfen Sie bitte, ob dieser in der Optikerliste des Landesinnungsverbandes (siehe unter „Weiterführende Links“) aufgeführt ist, da sonst keinerlei Erstattung erfolgen kann.
Vor der augenärztlichen Untersuchung händigen Sie der Augenärztin/dem Augenarzt bitte die Bescheinigung zur Vorlage beim Augenarzt (siehe unter "Formulare") aus; die Augenärztin/der Augenarzt rechnet in aller Regel unmittelbar mit der Personal verwaltenden Stelle ab.
Fristen
keineKosten
keineFormulare
- Antrag auf Gewährung einer Bildschirmbrille für Verwaltungskräfte/Lehrkräfte an Volksschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Berufsschulen und bei den Schulämtern (Empfänger: Regierung)
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. - Bescheinigung zur Vorlage bei der Augenärztin / beim Augenarzt für Verwaltungskräfte/Lehrkräfte an Volksschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Berufsschulen und bei den Schulämtern (Empfänger: Regierung)
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Widerspruch bzw. Klage zum Verwaltungsgericht; Klage zum Arbeitsgericht
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Bildschirmbrille - Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
https://www.km.bayern.de/unterrichten/dienst-und-beschaftigungsverhaltnis/unterstuetzungsangebote/bildschirmbrille - Kostenerstattung für Bildschirmbrillen - Informationen des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
z. B. Hinweise, Vertragspreislisten, Adressliste Optiker - Landesinnungsverband des bayerischen Augenoptikerhandwerks
Diese Informationen stehen nur im Bayerischen Behördennetz zur Verfügung.
http://www.stmf.bybn.de/default.asp?url=personal%2Fbildschirmbrillen%2F&item=204
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Bildschirmbrille für Schulpersonal; Beantragung" finden Sie im BayernPortal.