Leistungen von A bis Z
Schülerbeförderung; Beantragung der Erstattung von Schulwegkosten
Leistungsbeschreibung
Stand: 10.07.2024
Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt. Sie sind auch für die Kostenerstattung zuständig.
Die notwendige Schülerbeförderung der Schülerinnen und Schüler
- öffentlicher Grund-, Mittel- und Förderschulen
- öffentlicher oder staatlich anerkannter privater Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), zweistufiger Wirtschaftsschulen und drei- bzw. vierstufiger Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10
- öffentlicher oder staatlich anerkannter Berufsschulen bei Vollzeitunterricht
- öffentlicher oder staatlich anerkannter Realschulen, Gymnasien, Berufsschulen, Berufsfachschulen – ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform –, Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind,
ist durch den Aufgabenträger sicherzustellen. Aufgabenträger ist bei öffentlichen Grund-, Mittel- und Förderschulen der Träger des Schulaufwands, im Übrigen die Landkreise und kreisfreien Städte, in denen die Schülerin bzw. der Schüler ihren bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Notwendig ist die Beförderung zum regelmäßig stattfindenden Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule, sofern der Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 mit 4 länger als 2 km und für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 länger als 3 km ist. Nächstgelegen ist bei Pflichtschulen regelmäßig die Sprengelschule, bei den anderen Schulen die Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit den geringsten Beförderungskosten erreicht werden kann.
Ausnahmen: Schülerinnen und Schüler, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind, werden unabhängig von der Entfernung kostenlos befördert. Ebenso kann bei unter diesen Kilometergrenzen liegenden Schulwegen die Beförderung übernommen werden, wenn nach Überprüfung durch den Aufgabenträger der Schulweg besonders beschwerlich oder besonders gefährlich ist.
Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 11 öffentlicher und staatlich anerkannter privater
- Gymnasien
- Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform)
- Wirtschaftsschulen
- Fachoberschulen
- Berufsoberschulen
- Berufsschulen im Teilzeitunterricht
haben keinen Anspruch auf Beförderung, aber auf Erstattung der Schulwegkosten, die eine Eigenbeteiligung von 320 Euro pro Schülerin / Schüler pro Schuljahr bzw. maximal 490 Euro pro Familie übersteigen.
Für Familien mit Kindergeldanspruch für drei oder mehr Kinder und Familien mit einem Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder auf Bürgergeld werden die notwendigen Fahrtkosten in voller Höhe erstattet.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (siehe "Weiterführende Links").
Verfahrensablauf
Die Kostenerstattung erfolgt auf Antrag gegen Vorlage der entsprechenden Fahrausweise.Erforderliche Unterlagen
- ggf. Fahrausweise
Fristen
Der Antrag ist bis spätestens 31. Oktober für das vorangegangene Schuljahr zu stellen.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
- Schulwegplan, Schulwegprogramm; Erstellung
- Schulwegdienste; Informationen zur Benennung oder Anmeldung
- Schulwegdienste; Informationen zur Ausbildung, Einweisung und Fortbildung
- Schulwegsicherheit; Beratung
- Kommunaler Finanzausgleich; Allgemeine Informationen
- Schülerbeförderung; Beantragung der Kostenfreiheit des Schulweges
- Leistungen für Bildung und Teilhabe; Beantragung
- Fahrtkosten; Beantragung eines Zuschusses von der Gemeinde
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Schule in Bayern - Kostenfreiheit des Schulwegs
https://www.km.bayern.de/eltern/was-tun-bei/rechte-und-pflichten.html
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal).
Ansprechpartner in der VG Kasendorf
Norbert Groß
Telefon: | 09228/9996-0 |
E-Mail: | gross@kasendorf.de |
tätig für: | Verwaltungsgemeinschaft Kasendorf |
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E-Mail: | werner_hofmann@kasendorf.de |
Raum: | 14 |
tätig für: | Wasser / Kanal / Zweckverbände |
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Telefon: | 09228/9996-30 |
E-Mail: | kanis@kasendorf.de |
Raum: | 19 |
tätig für: | StandesamtEinwohnermeldeamtPassamt |
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Telefon: | 09228/9996-70 |
E-Mail: | knarr@kasendorf.de |
Raum: | 15 |
tätig für: | GrundsteuerEDVVerbrauchsgebühren (Wasser / Kanal)Zweckverband zur Wasserversorgung der Sanspareil GruppeHundesteuerKasse |
Rainer Mattern
E-Mail: | datenschutz@gkds.bayern |
tätig für: | Datenschutzbeauftragter extern |
Birgit Pichl
Telefon: | 09228/9996-40 |
E-Mail: | pichl@kasendorf.de |
Raum: | 15 |
tätig für: | Kasse |
Nina Pittroff
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E-Mail: | pittroff@kasendorf.de |
Raum: | 16 |
tätig für: | KasseWahlenZweckverband zur Wasserversorgung der Sanspareil GruppeGewerbesteuerGrundsteuer |
Herbert Schmidt
Telefon: | 09228/9996-60 |
E-Mail: | schmidt@kasendorf.de |
tätig für: | Kämmerei |
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Telefon: | 09228/9996-0 |
E-Mail: | schramm@kasendorf.de |
tätig für: | RentenangelegenheitenHauptverwaltungBauamtGewerbesteuer |
Silke Strobel
Telefon: | 09228/9996-18 |
E-Mail: | strobel@kasendorf.de |
tätig für: | ÖffentlichkeitsarbeitBürgerbüroFremdenverkehrTouristik |
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Telefon: | 09228/9996-20 |
E-Mail: | weggel@kasendorf.de |
tätig für: | OrdnungsamtPassamtBauamtEinwohnermeldeamt |
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