Leistungen von A bis Z

Schulwegdienste; Informationen zur Ausbildung, Einweisung und Fortbildung

Leistungsbeschreibung

Stand: 03.05.2024

Die Ausbildung, Einweisung und Fortbildung der Schulwegdienste erfolgt durch die Verkehrserzieher der Polizei.

Schulwegdienste sind eine seit Jahrzehnten erfolgreiche Antwort auf die Unfallgefahren, denen Schüler auf ihrem Schulweg begegnen können. Dort, wo Schulwegdienste im Einsatz sind, ist sichergestellt, dass die Schüler sicher zur Schule und sicher nach Hause kommen.

Erwachsene sind als Schulweghelfer und Schulbusbegleiter, Schüler als Schülerlotsen und Schulbuslotsen im ehrenamtlichen Einsatz.

  • Schülerlotsen und Schulweghelfer verstärken die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg. Sie sollen Kinder vom unachtsamen Überschreiten der Fahrbahn abhalten und das gemeinsame Überqueren der Straße sichern.
  • Schulbuslotsen und Schulbusbegleiter übernehmen die Betreuung der Kinder an (Schul-)-Bushaltestellen und in (Schul-)Bussen. Sie sorgen für geordnetes Ein- und Aussteigen an der (Schul-)Bushaltestelle und für Ordnung während der (Schul-)Busfahrt.

Die Personen der Schulwegdienste werden durch die Polizei ausgebildet, eingewiesen, fortgebildet und betreut. Diese Aufgaben übernehmen die Verkehrserzieher der Polizei.

Weiterführende Informationen finden Sie unter "Verwandte Themen" - "Schulwegdienste; Anmeldung".

Voraussetzungen

  • Schüler: Sie wurden als Schulwegdienst benannt.
  • Erwachsene: Sie haben sich freiwillig als Schulwegdienst angemeldet

Verfahrensablauf

Sie werden rechtzeitig vor der Ausbildung, Einweisung und Fortbildung über den Termin informiert.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).