Lebenslagen
Strahlenschutz
Stand: 16.04.2025
Strahlenschutz
Strahlenschutz bewahrt sowohl Beschäftigte, Patienten und Dritte als auch die Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen ionisierender Strahlung. Quellen ionisierender Strahlung sind z. B. radioaktive Stoffe, Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung oder Röntgeneinrichtungen.
- Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung; Beantragung einer Genehmigung für den Betrieb oder für eine Änderung
- Radioaktive Stoffe; Beantragung einer Genehmigung für den Umgang
- Radioaktive Stoffe; Mitteilung bei Erwerb und Abgabe
- Radioaktive Stoffe; Mitteilung über den Bestand
- Röntgeneinrichtungen und Störstrahler; Beantragung einer Genehmigung für den Betrieb bzw. Anzeige des Betriebs
- Röntgeneinrichtungen und Störstrahler; Übermittlung von Prüfberichten durch Sachverständige
- Röntgeneinrichtungen zur Teleradiologie und zum Screening; Beantragung einer Genehmigung für den Betrieb
- Strahlenschutz; Beantragung der Bescheinigung für die erforderliche Fachkunde
- Strahlenschutz; Beantragung der Zulassung von E-Learning-Angeboten und audiovisuellen Medien für Unterweisungen
- Strahlenschutzbeauftragte; Mitteilung der Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Abbestellung