Lebenslagen
Einkommensteuer und Kirchensteuer
Stand: 14.01.2024
Die Einkommensteuer wird auf das Einkommen erhoben. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern erheben. Hier dient die Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage.
- Abzugsteuer; Beantragung einer Entlastung
- Alleinerziehende; Beantragung des Entlastungsbetrags
- Altersentlastungsbetrag; Beantragung
- Behinderten-Pauschbetrag; Beantragung
- Denkmalschutz; Beantragung einer Bescheinigung für steuerliche Zwecke
- Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung; Beantragung
- Gebäudesanierung; Beantragung einer Bescheinigung für steuerliche Zwecke
- Kinderfreibetrag; Beantragung
- Kinderfreibetrag; Beantragung einer Änderung
- Kirchenaustritt; Erklärung
- Kirchensteuer; Informationen zur Änderung des Kirchensteuerabzugs bei Kirchenaustritt
- Kirchensteuer; Informationen zur Änderung des Kirchensteuerabzugs bei Kircheneintritt
- Lohnsteuerabzugsmerkmale; Auskunft, Freischaltung und Sperrung
- Lohnsteuerfreibetrag; Beantragung
- Pflege-Pauschbetrag für Pflegeperson; Beantragung
- Steuererklärung; Elektronische Übermittlung
- Steuerklasse; Beantragung der Änderung bei Eheschließung
- Steuerklasse; Beantragung der Änderung bei einer Trennung
- Steuerklasse; Beantragung der Änderung für Alleinerziehende
- Steuerklasse; Beantragung der Änderung nach Tod der Ehepartnerin/des Ehepartners oder der Lebenspartnerin/des Lebenspartners
- Steuerklasse; Beantragung einer Änderung während der Ehe oder Lebenspartnerschaft
- Steuern; Beantragung eines Verständigungsverfahrens nach dem Doppelbesteuerungsabkommen