Leistungen von A bis Z
Arzneimittel; Einsicht in veröffentlichte Beurteilungsberichte
Leistungsbeschreibung
Stand: 25.02.2023
Auf dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder können Sie, als Ergänzung zur Fach- und Gebrauchsinformation, öffentliche Beurteilungsberichte mit Informationen zur Zulassungsentscheidung von Arzneimitteln einsehen.
In den sogenannten öffentlichen Beurteilungsberichten (PAR) oder auch Public Assessment Reports informiert das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Anwenderinnen und Anwender, also zum Beispiel
- Ärztinnen und Ärzte,
- Apothekerinnen und Apotheker und
- sonstige Personen aus dem Gesundheitswesen.
Die PAR enthalten Informationen über Arzneimittel und Medizinprodukte zu
- Qualität,
- Wirksamkeit,
- Unbedenklichkeit oder
- Risiken, also etwa Anwendungsbereiche und mögliche Nebenwirkungen.
Die PAR sollen alle wesentlichen Informationen zur Zulassungsentscheidung enthalten und sind eine Ergänzung zu der bereits öffentlich zugänglichen Fach- und Gebrauchsinformation.
Die vom BfArM veröffentlichten Beurteilungsberichte beziehen sich auf Arzneimittel zur Anwendung am Menschen. Sie werden auf dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder (Onlineplattform PharmNet.Bund) veröffentlicht.
Sie können diese Beurteilungsberichte dort jederzeit einsehen.
Voraussetzungen
Es gibt keine Voraussetzungen.
Verfahrensablauf
- Öffnen Sie die Onlineplattform PharmNet.Bund.
- Klicken Sie auf "Arzneimittel-Informationssystem" und dann auf "Recherche".
- Nachdem Sie die Einverständniserklärung akzeptiert haben, können Sie nach Arzneimitteln suchen und auch die Beurteilungsberichte lesen.
Bearbeitungsdauer
Das BfArM veröffentlicht den PAR zeitnah nach Zulassung der entsprechenden Arzneimittel. Bei größeren Änderungen der Zulassung, zum Beispiel Indikationserweiterungen, veröffentlicht die BfArM zeitnah Aktualisierungen. Der Zeitraum für Erstellung hängt unter anderem von der Komplexität des zugelassenen Arzneimittels ab.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Fristen
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Kosten
Für Sie entstehen keine Kosten.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Bei der Veröffentlichung der öffentlichen Beurteilungsberichte handelt es sich nicht um einen rechtsmittelfähigen Bescheid.
Weiterführende Links
- Arzneimittelinformationen auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte
https://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Arzneimittelinformationen/_node.html
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
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