Leistungen von A bis Z

Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern; Registrierung

Leistungsbeschreibung

Stand: 22.08.2024

Wenn Sie Anträge und Meldungen elektronisch über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern übermitteln wollen, müssen Sie sich vorab für die Nutzung registrieren.

Das Online-Portal (BOP) des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) ermöglicht es Ihnen, eine Vielzahl von Steuerdaten im nationalen und internationalen Kontext vollkommen papierlos abzugeben. 

Das Online-Portal können Sie als Privatperson nutzen, es richtet sich aber auch an Unternehmen, Steuerberatungen, bestimmte Verwaltungen und Banken oder Versicherungen. 

Damit Ihre Datensätze vertraulich und sicher beim BZSt ankommen – authentifizierte Übermittlung genannt –, müssen Sie sich einmalig auf dem BOP registrieren. Wenn Sie eine große Anzahl von Daten senden wollen, müssen Sie zusätzlich am ELMA5-Verfahren für Massendaten des BZSt teilnehmen. Dafür müssen Sie sich extra freischalten lassen. Eine Registrierung im BOP ist jedoch Voraussetzung. 

Analog zum ELSTER-Softwarezertifikat im ELSTER Online-Portal der Steuerverwaltung, erhalten Sie bei der Registrierung im BZSt-Online-Portal ein sogenanntes BOP-Zertifikat. Dieses elektronische Zertifikat garantiert ein sicheres Verfahren.

Wenn Sie bereits ein gültiges ELSTER-Zertifikat besitzen, müssen Sie sich nicht für BOP registrieren und können sich mit diesem und dem entsprechenden Passwort einloggen. 

In der Regel ist die Zertifikatsdatei beziehungsweise das Softwarezertifikat die beste Wahl für Sie als Nutzerin oder Nutzer. Als weitere Login-Optionen stehen Ihnen auch ein Sicherheitsstick oder eine Signaturkarte zur Verfügung.

Das BOP-Zertifikat ist 2 Jahre gültig. Zum Ablauf des Zertifikats erhalten Sie in der Regel eine Benachrichtigung per E-Mail. Wenn Sie sich daraufhin erneut mit Ihren Daten einloggen, verlängert sich das Zertifikat automatisch. Melden Sie sich nicht direkt an und ist die Anmeldung erloschen, können Sie mit der bekannten BZSt-Nummer und dem Geheimnis eine erneute Registrierung vornehmen. 

Voraussetzungen

1. Alternative: Sie besitzen eine ELSTER-Zertifikatsdatei
2. Alternative: Für die Registrierung am BOP müssen Sie vorab eine individuelle BZSt-Nummer und einen Geheimniswert beantragen
 

Verfahrensablauf

Vor der Registrierung:

Beantragen Sie vorab eine individuelle BZSt-Nummer und den sogenannten Geheimniswert:

  • Besuchen Sie im Internet die Startseite des Bundeszentralamts für Steuern:
  • Klicken Sie je nach Bedarf auf einen der folgenden Reiter:
  • Privatperson
  • Unternehmen
  • Wählen Sie den für Ihr Anliegen entsprechenden Fachbereich und klicken Sie dort auf den Unterpunkt "elektronische Datenübermittlung".
  • Füllen Sie das dort verlinkte Formular mit den notwendigen Informationen und Erklärungen aus und klicken Sie auf "Absenden".
  • Sind Ihre Angaben vollständig, dann erhalten Sie in den folgenden Tagen einen Brief mit Ihrer persönlichen BZSt-Nummer und eine E-Mail mit dem Geheimniswert.

Registrierungsprozess Zertifikatsdatei:

Wenn Sie sich für die Login-Version mittels einer Zertifikatsdatei auf dem BOP entschieden haben, können Sie sich wie folgt registrieren:

  • Besuchen Sie die Internetseite BOP und klicken Sie auf der Startseite auf "Benutzerkonto erstellen".
  • Sie gelangen automatisch auf die Unterseite "Kontoerstellung – So geht’s", wo Sie eine Übersicht zur Registrierung sehen und werden durch den weiteren Prozess geleitet.
  • Wählen Sie auf der Folgeseite Ihre favorisierte Login-Option, für die meisten Nutzerinnen und Nutzer ist die empfohlene Auswahloption "Zertifikatsdatei" die beste Wahl.
  • Tragen Sie Ihre persönlichen Daten und die vorab beantragte BZSt-Nummer in das folgende Online-Formular ein.
  • Wählen Sie unter der Überschrift "Gemeinsames Geheimnis" in der Dropdown-Liste den Eintrag "BZSt-Geheimnis" aus, tragen Sie Ihr persönliches Geheimnis ein und bestätigen Sie es.
  • Vergeben Sie einen Benutzernamen und beantworten Sie eine selbstgewählte Sicherheitsfrage.
  • Prüfen Sie abschließend Ihre eingegebenen Daten und senden Sie diese ab, wenn sie korrekt sind.  
  • Nach dem Senden der Daten bekommen Sie eine 1. E-Mail zur Verifikation Ihres E-Mail-Postfachs, deren Erhalt Sie bestätigen müssen. 
  • Nach erfolgreicher Bestätigung bekommen Sie zur Verifikation eine 2. E-Mail mit einer Aktivierungs-ID sowie per Post einen Aktivierungscode übermittelt. 
  • Nach Erhalt dieser 2. E-Mail und des Briefes klicken Sie auf den Link aus der 2. E-Mail oder gehen Sie auf der Startseite des "BOP" auf "Mein Benutzerkonto" und weiter auf "Benutzerkonto aktivieren".
  • Klicken Sie anschließend bei der Überschrift "Registrierung" den Punkt "Zertifikatsdatei" an.
  • Geben Sie die persönliche Aktivierungs-ID aus der E-Mail und den Aktivierungs-Code aus dem Brief ein und klicken Sie auf „Absenden“.
  • Vergeben Sie im nächsten Schritt ein persönliches Passwort für die Nutzung Ihrer persönlichen Zertifikatsdatei. Mit dieser PIN melden Sie sich in Zukunft im BOP an. Sollten Sie die PIN verlieren, müssen Sie sich erneut registrieren.
  • Abschließend erhalten Sie eine Zertifikatsdatei mit der Endung ".pfx" zum Herunterladen, die Sie auf Ihrem Computer speichern können.
  • Damit haben Sie erfolgreich ein BOP-Nutzerkonto erstellt, mit dem Sie nun Ihre Anträge und Meldungen ohne Unterschrift und elektronisch an das BZSt übertragen können.
  • Melden Sie sich zum Abschluss des Registrierungsprozesses erstmalig mit Ihren Login-Daten und der Zertifikatsdatei auf dem Portal an und vervollständigen Sie Ihr Profil.

Bearbeitungsdauer

In der Regel dauert die Registrierung 10 Werktage.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Es sind in der Regel keine zusätzlichen Unterlagen erforderlich.

Fristen

Sie müssen den Registrierungsprozess innerhalb von 100 Tagen abschließen. 

Kosten

Es fallen keine Kosten für Sie an. 

Formulare

  • Registrierung BOP-Portal
    Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Rechtsbehelf

Sie können kein Rechtsbehelf einlegen. 


Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal).