Leistungen von A bis Z
Tarifbeschäftigte an Schulen; Beantragung einer Teilzeitbeschäftigung oder Sonderurlaub
Leistungsbeschreibung
Stand: 05.07.2024
Die Regierung ist für das tarifliche Personal (z. B. Verwaltungsangestellte, Ganztagsbetreuungskräfte, Drittkräfte) das an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Beruflichen Schulen (ohne Fachoberschulen / Berufsoberschulen) sowie an den Staatsinstituten für die Ausbildung von Fachlehrer/-innen und Förderlehrer/-innen beschäftigt ist, zuständig.
Das Landesamt für Schule ist für das tarifliche Personal an staatlichen Gymnasien (einschließlich Heimschulen, Studienkollegs und Kollegs), Realschulen und Beruflichen Oberschulen zuständig.
Tarifbeschäftigte haben nach tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen einen Anspruch auf Verringerung ihrer Arbeitszeit. Eine solche Teilzeitbeschäftigung oder Sonderurlaub ist bei der zuständigen Regierung zu beantragen.
Voraussetzungen
Die/der Beschäftigte reicht den Antrag über die Schulleitung und das Staatliche Schulamt (bei Beschäftigungen an Grund- und Mittelschulen) bei der Regierung ein.
Die Regierung entscheidet über den Antrag und ändert gegebenfalls den Arbeitsvertrag ab bzw. gewährt den Sonderurlaub.
Fristen
Die Antragsunterlagen sollen frühzeitig vor den vom Staatlichen Schulamt bzw. von der Regierung gesetzten Terminen erfolgen.Formulare
- Antrag auf Gewährung von Teilzeitbeschäftigung und Sonderurlaub für Tarifbeschäftigte
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen
- § 11 Abs. 2 Tarifverträge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
- § 28 Tarifverträge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
- § 8 Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG)
Rechtsbehelf
Klage zum Arbeitsgericht
Verwandte Themen
- Beurlaubung; Beantragung durch Arbeitnehmer des Freistaats Bayern
- Teilzeitbeschäftigung; Beantragung durch Arbeitnehmer des Freistaats Bayern
- Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen (ohne Berufliche Oberschulen); Beantragung von Teilzeitbeschäftigung, Freistellungsmodell und Altersteilzeit
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Freistaats Bayern
http://www.bestellen.bayern.de/shoplink/06002005.htm
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal).
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