Leistungen von A bis Z
Wildpark; Beantragung der Anerkennung
Leistungsbeschreibung
Stand: 24.09.2024
Ein Wildgehege darf nur dann die Bezeichnung „Wildpark“ führen, wenn es als Wildpark anerkannt wurde.
Wildgehege, in denen Schalenwild zu Jagdzwecken gehegt und durch Jagdhandlungen genutzt wird, können durch die höhere Jagdbehörde als Wildpark anerkannt werden.
Verfahrensablauf
Der formlose Antrag ist bei der höheren Jagdbehörde einzureichen.Erforderliche Unterlagen
- Genehmigung des Wildgeheges
Vorlage der Genehmigung nach Art. 23 Abs. 2 Satz 1; Abs. 3 BayJG bzw. Nachweis der Fiktion nach Art. 23 Abs. 5 Bayerisches Jagdgesetz
Kosten
30 bis 600 EURFormulare
- Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
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