Leistungen von A bis Z
Weinrecht; Meldung önologischer Behandlungen sowie der Erzeugung und Abfüllung von Landwein und Rebsorten-/Jahrgangswein
Leistungsbeschreibung
Stand: 24.09.2024
Gemäß Delegierte Verordnung (EU) 2019/33 sind auch für Weine mit geschützter geografischer Angabe (in Deutschland "Landweine") sowie Rebsorten-/Jahrgangsweine („Deutscher Wein") Kontrollverfahren vorgeschrieben.
Die Zulässigkeit des Inverkehrbringens dieser Weine hängt auch davon ab, ob die einschlägigen EU-Kontrollvorgaben erfüllt werden. Dazu gehört die Aufnahme aller Erzeuger und Abfüller in ein Kontrollsystem.
Die zur Umsetzung erforderlichen bayerischen Vorschriften werden demnächst erlassen. Um möglichen Problemen bei der Vermarktung vorzubeugen, wird allen bayerischen Erzeugern und Abfüllern von Landwein und Rebsorten-/Jahrgangswein empfohlen, sofern sie noch keine Betriebsnummer haben, diese bei uns zu beantragen und die Erzeugung und Abfüllung ihrem zuständigen Landratsamt bzw. ihrer zuständigen kreisfreien Stadt zu melden.
Für die erforderliche/n Meldung/en steht hier ein entsprechend erweiterter Meldevordruck zu den önologischen Behandlungen zur Verfügung (siehe unter Formulare).
Verfahrensablauf
Die Meldungen nach dem Weinrecht müssen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörden erfolgen.Fristen
Die Vorabmeldung muss vor Erzeugung bzw. Abfüllung der Weine erfolgen.Formulare
- Meldungen nach dem Weinrecht
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
- Säuerung von Most und Wein des Jahrgangs 2022 des bestimmten Anbaugebietes Franken und der bayerischen Teile des bestimmten Anbaugebietes Württemberg sowie des Landweingebietes Regensburg
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/ruf/ruf-zz/55.2/ruf_55.2-062-zz/index
Redaktionell verantwortlich: Regierung von Unterfranken (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Weinrecht; Meldung önologischer Behandlungen sowie der Erzeugung und Abfüllung von Landwein und Rebsorten-/Jahrgangswein" finden Sie im BayernPortal.