Leistungen von A bis Z
Erbschaftsteuerbescheid; Erhalt
Leistungsbeschreibung
Stand: 07.11.2024
Ein Erwerb von Todes wegen liegt unter anderem bei einer Vermögensübertragung aufgrund
- einer Erbschaft (gesetzlich, testamentarisch oder erbvertraglich),
- eines Vermächtnisses,
- eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches,
- einer Auflage,
- einer Schenkung auf den Todesfall oder
- eines vom Erblasser zugunsten des Erwerbers geschlossenen Vertrages
vor. Auch eine Abfindung für den Verzicht auf einen Pflichtteilsanspruch oder die Ausschlagung einer Erbschaft bzw. eines Vermächtnisses führt zu einem Erwerb von Todes wegen.
Bei der Erbschaftsteuer richten sich die Freibeträge nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erwerber und Erblasser. Die Steuersätze sind vom Verwandtschaftsverhältnis und von der Höhe des Erwerbes abhängig.
Die Bayerische Staatsregierung hat beim Bundesverfassungsgericht Normenkontrollklage gegen Teile des Erbschaftsteuerrechts eingereicht.
Voraussetzungen
Die Steuer entsteht bei Erwerben von Todes wegen regelmäßig mit dem Todestag des Erblassers.Verfahrensablauf
Die Erbschaftsteuer wird durch Steuerbescheid festgesetzt. Der Steuerfestsetzung geht in der Regel eine Aufforderung des Finanzamts zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung voraus. Das Verfahren ELSTER (ELelektronische STeuerERklärung) ermöglicht die elektronische Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt.
Kosten
keineFormulare
- Formulare Erbschaftsteuer
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Einspruch
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Broschüre "Die Erbschaft- und Schenkungsteuer"
http://www.bestellen.bayern.de/shoplink/06003004.htm - Broschüre "Vorsorge für den Erbfall"
http://www.bestellen.bayern.de/shoplink/04004813.htm
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal).
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