Leistungen von A bis Z
Kfz-Überwachungsorganisationen; Aufsicht
Leistungsbeschreibung
Stand: 04.04.2024
Die Regierung von Niederbayern übt die Aufsicht über in Bayern anerkannten Kfz-Überwachungsorganisationen aus.
Die Regierung von Niederbayern übt die Aufsicht über die Überwachungsorganisationen in Bayern aus. Die Überwachungsorganisationen werden vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (Anerkennungsbehörde) anerkannt.
Für die amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen liegt jeweils ein Anerkennungsbescheid vor.
Die Regierung von Niederbayern beaufsichtigt die Einhaltung der Auflagen aus den Anerkennungsbescheiden sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Rechtsgrundlagen
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Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal).
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