Leistungen von A bis Z
Berufsorientierungsmaßnahmen an Mittelschulen; Beantragung einer Förderung
Leistungsbeschreibung
Stand: 04.09.2024
Zum Ende ihrer Schulzeit müssen Jugendliche eine bedeutsame Orientierungs- und Entscheidungsleistung erbringen. In unserem dynamischen Bildungs- und Beschäftigungssystem entstehen fast täglich neue Ausbildungsgänge, Studienangebote und Berufsfelder. Der Zuwachs an Entscheidungsmöglichkeiten einerseits stellt deswegen auch erhöhte Anforderungen an die Orientierungs- und Entscheidungskompetenz junger Menschen andererseits. Aus diesem Grund bedürfen Schülerinnen und Schüler heute einer intensiveren Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf als noch vor wenigen Jahren.
Im Rahmen der erweiterten vertieften Berufsorientierung an Mittelschulen durchgeführte Maßnahme können auf Antrag gefördert werden.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Förderung ist über das Schulamt bei der Regierung einzureichen.Formulare
- Antrag auf Förderung der Ausgaben für Berufsorientierungsmaßnahmen nach § 48 SGB III an Mittelschulen (Öffentliche Mittelschulen)
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Berufsorientierungsmaßnahmen an Mittelschulen; Beantragung einer Förderung" finden Sie im BayernPortal.