Leistungen von A bis Z
Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS); Anordnung der Abordnung
Leistungsbeschreibung
Stand: 19.04.2024
Unter Abordnung versteht man die vorübergehende Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle desselben oder eines anderen Dienstherren bzw. Arbeitgebers unter Beibehaltung der Zugehörigkeit zur bisherigen Dienststelle.
Die Regierungen sind für die Abordnung von staatlichen Lehrkräften an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen (ausgenommen Berufliche Oberschulen) zuständig. Für Abordnungen im Bereich Grund- und Mittelschulen innerhalb des Schulamtsbezirks ist das jeweilige Staatliche Schulamt zuständig.
Die vorübergehende ganze oder teilweise Abordnung an eine andere Dienststelle regelt sich nach Art. 47 und Art. 49 Bayerisches Beamtengesetz bzw. wenn es sich um eine länderübergreifende Abordnung handelt nach § 14 Beamtenstatusgesetz bzw. wenn es sich um Tarifbeschäftigte handelt, nach § 4 Abs. 1 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Voraussetzungen
Abordnungen erfolgen, wenn ein dienstliches Bedürfnis bzw. dienstliche Gründe dafür bestehen.Verfahrensablauf
Die Abordnung ordnet die abgebende Stelle an. Abgebende Stelle ist die für die Ernennung zuständige Stelle.Formulare
- Abordnung staatlicher Lehrkräfte an staatliche oder kommunale Schulen oder Justizvollzugsanstalten
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. - Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage, bei Arbeitnehmern: Klage zum Arbeitsgericht
Weiterführende Links
- Abordnung/Funktionsstellen
https://www.km.bayern.de/lehrer/stellen/abordnungfunktionsstellen.html - Formularcenter des Landesamtes für Finanzen
https://www.lff.bayern.de/formulare/formularsuche/
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS); Anordnung der Abordnung" finden Sie im BayernPortal.