Leistungen von A bis Z

Gastschulverhältnis an einer Berufsschule; Beantragung der Genehmigung

Leistungsbeschreibung

Stand: 07.10.2024

Wenn ein Schüler/eine Schülerin nicht die für ihn/sie zuständige Sprengelberufsschule, sondern eine andere Berufsschule besuchen möchte, muss ein Gastschulverhältnis beantragt werden. Bei fehlender Zustimmung einer der zu beteiligenden Stellen entscheidet die Regierung.

Die zuständige Sprengelberufsschule richtet sich bei Schülerinnen und Schülern, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, nach dem Beschäftigungsort, bei Schülerinnen und Schülern ohne Beschäftigungsverhältnis nach dem gewöhnlichen Aufenthalt (tatsächlicher Wohnort). Wenn die Schülerin / der Schüler eine andere Berufsschule besuchen möchte, muss er/ sie hierfür wichtige Gründe geltend machen können, (z. B. verkehrstechnische oder soziale Gründe).

Für die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses ist die abgebende Berufsschule zuständig, wenn mit der aufnehmenden Berufsschule und den zuständigen Schulaufwandsträgern über die Begründung des Gastschulverhältnisses Einvernehmen besteht. In den übrigen Fällen entscheidet die für die abgebende Berufsschule zuständige Regierung.

Voraussetzungen

Ein Gastschulverhältnis kann gemäß Artikel 43 Abs. 5 BayEUG nur bei Vorliegen wichtiger Gründe genehmigt werden.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist bei der jeweiligen Sprengelberufsschule (im Zweifel der nächstgelegenen Berufsschule) einzureichen.

Das Antragsformular steht unter "Formulare" zur Verfügung und ist auch bei der Sprengelberufsschule erhältlich. Die Sprengelberufsschule leitet den Antrag an ihren Sachaufwandsträger (Landkreis oder kreisfreie Stadt) weiter. Danach werden noch die Gastberufsschule und deren Sachaufwandsträger beteiligt. Wenn alle einverstanden sind, genehmigt die Sprengelberufsschule den Antrag. Wenn kein allseitiges Einvernehmen besteht, wird der Antrag der Regierung, die für die Sprengelberufsschule zuständig ist, zur Entscheidung vorgelegt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Antragsaufkommen und kann mehrere Wochen dauern, da viele Stellen zu beteiligen sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Die wichtigen Gründe (z. B. unzumutbare Fahrtzeiten, besondere persönliche Härten) sind zu beschreiben und möglichst durch geeignete Unterlagen zu belegen.

Fristen

Die Anträge sollten frühzeitig, möglichst umgehend nach Abschluss des Ausbildungsvertrages, bei der Sprengelberufsschule eingereicht werden.

Kosten

keine

Formulare

Rechtsbehelf

Fakultatives Widerspruchsverfahren
Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs

Verwandte Lebenslagen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal).