Leistungen von A bis Z
Ehrenamt, bürgerschaftliches Engagement und Selbsthilfe; Beantragung einer Förderung
Leistungsbeschreibung
Stand: 19.03.2024
Zweck und Gegenstand
In Deutschland wird die überwiegende Zahl von Pflegebedürftigen zu Hause von Angehörigen und nahestehenden Personen gepflegt. Hierbei gelangen häuslich Pflegende oft an die Grenze ihrer physischen und psychischen Belastbarkeit, weshalb der Freistaat Bayern Angebote zur Unterstützung im Alltag fördert, um einer Überforderung entgegenzuwirken. Um unterstützende Angebote weiter auszubauen und neue innovative Konzepte zu entwickeln, fördert Bayern auch den Auf- und Ausbau ehrenamtlicher Strukturen und der Selbsthilfe in der Pflege.
Zuwendungsempfänger
Gefördert werden können Sorgenetzwerke, Schulungen und Fortbildungen von ehrenamtlich Tätigen sowie weitere Angebote zum Aus- und Aufbau von Gruppen ehrenamtlich Tätiger sowie sonstiger zum bürgerschaftlichen Engagement bereiter Personen.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden können die Kosten des Angebots.
Art und Höhe
Die Zuwendung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung.
Die Förderung erfolgt angebotsabhängig zu pauschalierten Sätzen, wie in den Hinweisen zum Vollzug der AVSG Teil 8 Abschnitt 5 bis 8 näher bestimmt.
Die Förderung erfolgt zu 25% durch den Freistaat Bayern und zu 75% durch die soziale und private Pflegeversicherung.
Voraussetzungen
Die einzelnen Voraussetzungen für die Anerkennung und Förderung solcher Angebote sind in Teil 8 Abschnitt 6 und 8 der AVSG und den Hinweisen zum Vollzug der AVSG Teil 8 Abschnitt 5 bis 8 geregelt. Abhängig von der Art des Angebots ist die Erfüllung jeweiliger Qualifizierungs- und Qualitätskriterien nachzuweisen.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch beim Bayerischen Landesamt für Pflege zu stellen. Die bereitgestellten Vordrucke sind zu verwenden.
Erforderliche Unterlagen
- ggf. Satzung und Vereinsregisterauszug
- Nachweis des Versicherungsschutzes
- Schulung und Fortbildung (der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer)
- Weitere Informationen für eine Antragstellung finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Pflege.
Hinweise
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Fristen
Die Antragstellung muss bis 31.12. des dem Förderjahr vorangehenden Jahres erfolgt sein.Kosten
keineFormulare
- Förderantrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung für das Jahr 2024 für ehrenamtliche Strukturen und weitere Angebote nach § 45c SGB XI sowie Teil 8 Abschnitt 6 der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG)
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden. - Förderantrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung für das Jahr 2024 für die Selbsthilfe nach § 45d SGB XI sowie Teil 8 Abschnitt 8 der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG)
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden. - Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer Zuschuss-Förderung als DAWI-De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 360/2012
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden. - Erklärung Subventionserhebliche Tatsachen bzgl. ehrenamtlicher Strukturen
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden. - Erklärung Subventionserhebliche Tatsachen bzgl. Selbsthilfe
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden. - Ausgabenübersicht
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden. - Verwendungsnachweis über die staatliche Zuwendung für ehrenamtliche Strukturen
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden. - Verwendungsnachweis über die staatliche Zuwendung für die Selbsthilfe
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Weiterführende Links
- Förderprogramme zum Auf- und Ausbau ehrenamtlicher Strukturen und der Selbsthilfe in der Pflege
https://www.lfp.bayern.de/ehrenamtliche-strukturen-und-selbsthilfe/
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Ehrenamt, bürgerschaftliches Engagement und Selbsthilfe; Beantragung einer Förderung" finden Sie im BayernPortal.