Leistungen von A bis Z

Naturschutz; Erstellung von Stellungnahmen in Verwaltungsverfahren

Leistungsbeschreibung

Stand: 20.10.2023

Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden erstellen Stellungnahmen in Verwaltungsverfahren.

Die höheren Naturschutzbehörden an den Regierungen sowie die unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern und kreisfreien Städten erstellen naturschutzfachliche Beurteilungen und Stellungnahmen z.B. im Rahmen von Verwaltungsverfahren wie Regionalplanungs-, Raumordnungs-, Planfeststellungs-, Bauleitplanungs- und Flurbereinigungsverfahren sowie im Rahmen von immissionsschutz-, bau- und wasserrechtlichen Genehmigungen.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal).