Leistungen von A bis Z
Steuerliche Identifikationsnummer; Beantragung
Leistungsbeschreibung
Stand: 22.08.2024
Sie erhalten als Bürgerin oder Bürger in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer. Sie können diese bei Verlust online neu anfordern.
Die Steueridentifikationsnummer dient der Identifikation des Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren. Durch sie können Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr immer eindeutig dem jeweiligen Steuerpflichtigen zugeordnet werden.
Die Steueridentifikationsnummer ist eine "nichtsprechende Nummer". Das heißt, dass sich aus ihr selbst weder personenbezogene Daten noch das zuständige Finanzamt ablesen lassen.
Jedes neugeborene Kind sowie alle neuen Bürgerinnen und Bürger bekommen bei der ersten Anmeldung in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt. Sie bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat.
Ihre Steueridentifikationsnummer finden Sie in der Regel auch
- im Einkommensteuerbescheid,
- auf der Lohnsteuerbescheinigung.
Sie können Ihre Steueridentifikationsnummer über das Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) anfordern, wenn
- Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer erstmaligen Anmeldung in Deutschland
- Sie für Ihr neugeborenes Kind innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt
noch kein Schreiben mit der Steueridentifikationsnummer erhalten haben.
Eine telefonische Mitteilung oder eine Mitteilung per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Voraussetzungen
Alle steuerpflichtigen Personen in Deutschland bekommen eine Steueridentifikationsnummer.
Verfahrensablauf
Die Steueridentifikationsnummer erhalten Sie automatisch per Post an Ihre Meldeanschrift.
- Sie erhalten als steuerpflichtige Person in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer.
- Kinder erhalten die Steueridentifikationsnummer nach der Geburt.
- Sollten Sie Ihre Steueridentifikationsnummer nicht finden, können Sie über das Eingabeformular auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) die Steueridentifikationsnummer erneut anfordern.
- Füllen Sie dafür das Eingabeformular vollständig aus und schicken Sie es über das Feld "senden" ab.
- Sie erhalten die Steueridentifikationsnummer per Post an Ihre aktuelle Meldeanschrift.
Bearbeitungsdauer
6 WochenErforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Verwandte Themen
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Informationen zur Steueridentifikationsnummer auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern
https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/SteuerlicheIdentifikationsnummer/steuerlicheidentifikationsnummer_node.html - Fragen und Antworten zur Steueridentifikationsnummer auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern
https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/SteuerlicheIdentifikationsnummer/FAQ/faq_node.html
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Steuerliche Identifikationsnummer; Beantragung" finden Sie im BayernPortal.