Leistungen von A bis Z
Berg-, Höhlen- und Wasserrettung; Beantragung einer Kostenerstattung für Investitionen
Leistungsbeschreibung
Stand: 03.07.2024
Der Staat erstattet den Durchführenden der Berg- und Höhlenrettung sowie der Wasserrettung die notwendigen Anschaffungskosten von kommunikations- und informationstechnischer Ausstattung der Bergrettungswachen und Wasserrettungsstationen, Einsatzfahrzeugen und Rettungsbooten samt Ausstattung, Sondergeräten, Fernmeldegeräten, spezieller Einsatzleitsoftware und Geodaten für den Einsatz im Rettungsdienst.
Voraussetzungen
- Auf die Kostenerstattung besteht gemäß Art. 33 Abs. 1 BayRDG ein gesetzlicher Anspruch. Allerdings kann sie nur für Investitionsgüter gewährt werden, welche im Rettungsdienst eingesetzt werden und eine gewöhnliche Nutzungsdauer von mindestens drei Jahren aufweisen.
- Der Umfang der notwendigen Anschaffungen wird durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration als Oberste Rettungsdienstbehörde im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat in jährlichen Beschaffungsplänen festgestellt.
Verfahrensablauf
Die Wasserrettungsorganisationen bzw. die Bergwacht Bayern reichen einen Entwurf ihres Beschaffungsplanes beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ein. Dieser wird dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zur Erteilung des Einvernehmens vorgelegt. Anschließend ergeht eine Zusicherung über die Kostenerstattung.
Bearbeitungsdauer
vier WochenErforderliche Unterlagen
- Beschaffungsplan
Aufstellung aus welcher Art, Anzahl und Preis der zu beschaffenden Investitionsgüter ersichtlich sind
Fristen
keineFormulare
- Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
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