Leistungen von A bis Z
Körperverletzung; Anzeigenerstattung durch Opfer
Leistungsbeschreibung
Stand: 09.07.2024
Erstatten Sie bei der nächsten Polizeidienststelle eine Anzeige.
Gehen Sie unmittelbar nach dem Vorfall zur Polizei.
Wurden Sie verletzt? Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen sie dieses ärztliche Attest mit zur Polizei.
Haben Nachbarn, Verwandte oder Passanten den Vorfall beobachtet? Teilen Sie dem Beamten Name und Anschrift dieser Zeugen mit.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Fristen
In bestimmten Fällen wird die Körperverletzung nur auf Antrag des Verletzten verfolgt. Diese Frist verstreicht 3 Monate nach dem Vorfall.Kosten
kostenlose AnzeigenerstattungRechtsgrundlagen
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Weiterführende Links
- Prävention und Sicherheitstipps - Opferschutz und Opferhilfe
https://www.innenministerium.bayern.de/sus/polizei/praeventionundsicherheitstipps/index.php
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).
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