Leistungen von A bis Z
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines grünen Kennzeichens
Leistungsbeschreibung
Stand: 09.07.2024
Grüne Kennzeichen werden für steuerbefreite Kraftfahrzeuge ausgegeben.
Grüne Kennzeichen sind Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem Grund und ansonsten identisch mit dem "normalen" Kennzeichen.
Die Zulassungsbehörden teilen die grünen Kennzeichen nur zu, wenn die Genehmigung zur Steuerbefreiung vom Hauptzollamt vorliegt. Wenn diese bereits vor einer Entscheidung des Hauptzollamtes ausgegeben werden, geschieht dies um den Antragsteller zusätzliche Kosten zu ersparen. Der Halter ist zur Änderung verpflichtet, wenn seinem Antrag nicht entsprochen wird.
Eine internetbasierte Zuteilung eines grünen Kennzeichens ist zur Zeit noch nicht möglich.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Beschreibung der Zollverwaltung
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/Zahlung-der-Kfz-Steuer/zahlung-der-kfz-steuer_node.html
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal).
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