Leistungen von A bis Z
Obstbrenner/Obstbrennerin; Informationen zur Berufsausbildung
Leistungsbeschreibung
Stand: 06.11.2024
Sie können sich über die Berufsausbildung und Abschlussprüfung zum/zur landwirtschaftlichen Brenner/in (Spezialbereich: Obstbrenner/in) informieren.
Ziel der Bildungsmaßnahme
Umweltschonende und qualitätsorientierte Erzeugung von Rohstoffen und Herstellung hochwertiger Edelbrände sowie die Vorbereitung auf die Berufsabschlussprüfung.
Form der Bildungsmaßnahme
Das Bildungsangebot umfasst 6 Kurswochen in Vollzeit, die auf 2 Winterhalbjahre verteilt sind. Die Seminare bauen auf bereits vorhandene Erfahrungen bei der Herstellung von Edelbränden auf. Die Inhalte orientieren sich nach den Bedürfnissen der Praxis. Sie setzen eigenes Engagement in Theorie und Praxis voraus und gehen davon aus, dass bestimmte Teile der Fortbildung auf dem Teilnehmerbetrieben eigenverantwortlich vertieft werden.
Umfang und Inhalte
240 Unterrichtsstunden in Theorie und Praxis
Themenschwerpunkte
- Umweltschonende Erzeugung qualitativ hochwertiger Rohstoffe für die Herstellung von Bränden
- Herstellen von Destillaten mit Brennereitechnik
- Sensorische Beurteilung von Bränden
- Betriebliche Analytik
- Betriebswirtschaftliche Grundlagen
- Gesetzliche Rahmenbedingungen, Zollrechtliche Vorschriften, Hygieneverordnung
- Produktgestaltung und Vermarktung
Voraussetzungen
- 4,5 Jahre Brennerfahrung als Brennerin/Brenner im Haupt- oder Nebenberuf
- Inhaber oder Mitbetreiber einer Abfindungs- oder Verschlussbrennerei
Fristen
Anmeldung bis 1. Septemper 2025Nächster Beginn: voraussichtlich Januar 2026
Kosten
1.200 € Lehrgangsentgelt (ohne Übernachtung und Verpflegung)
Prüfungsgebühr: 180 EUR bei Teilnahme an der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Brenner/in, Zulassung nach § 45 Abs. 2 BBiG
Rechtsgrundlagen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Brenner/zur Brennerin
- Verordnung über die Durchführung der Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Prüfungsordnung Berufsbildung – Landwirtschaft und Hauswirtschaft – LHBPO)
- Bayerisches Gesetz zur nachhaltigen Entwicklung der Agrarwirtschaft und des ländlichen Raumes (Bayerisches Agrarwirtschaftsgesetz - BayAgrarWiG)
- Verordnung über Zuständigkeiten für die Berufsbildung in der Landwirtschaft und in der Hauswirtschaft (Zuständigkeitsverordnung-BerufsbildungLw/Hw – ZustVBLH)
Redaktionell verantwortlich: Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
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