Leistungen von A bis Z

Flugschule; Beantragung der Zulassung einer Ausbildungsorganisation für Luftfahrtpersonal

Leistungsbeschreibung

Stand: 20.08.2024

Zur Eröffnung und zum Betrieb einer Flugschule für die Ausbildung von Leichtluftfahrzeug-, Segelflugzeug-, Ballon- und Privatpiloten (ohne Instrumentenflugberechtigung) muss die Ausbildungsorganisation zugelassen bzw. registriert werden.

Eine Flugausbildung darf nur in genehmigten bzw. registrierten Flugschulen durchgeführt werden. In Bayern sind die Luftämter Nordbayern und Südbayern für die Zulassung bzw. Registrierung von Ausbildungsorganisationen für die Ausbildung von Leichtluftfahrzeug-, Segelflugzeug-, Ballon- und Privatpiloten (ohne Instrumentenflugberechtigung) zuständig.

Voraussetzungen

Die Zulassung einer Ausbildungsorganisation erfolgt durch Erteilung eines Zeugnisses, wenn die einschlägigen Anforderungen in personeller, organisatorischer und sachlicher Hinsicht erfüllt sind.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist beim zuständigen Luftamt schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) einzureichen. Der Antrag muss enthalten:

  • Name und Anschrift der Ausbildungsorganisation;
  • Datum des geplanten Beginns der Tätigkeit;
  • Angaben zur Person und zu den Qualifikationen des Leitungspersonals (u.a. Betriebsleiter, Ausbildungsleiter, Flugsicherheitsleiter, Qualitätsbeauftragter), der Fluglehrer, der Lehrberechtigten für die Flugsimulationsausbildung und der Theorielehrer;
  • Name und Anschrift der Flugplätze und/oder Betriebsstätten, an denen die Ausbildung durchgeführt werden soll;
  • Angaben zu den Räumen für die theoretische Ausbildung und Flugvorbereitung sowie zu Büro- und Besprechungsräumen;
  • Verzeichnis der für die Ausbildung betriebenen Luftfahrzeuge;
  • Verzeichnis der Flugsimulationsübungsgeräte (Flight Simulation Training Devices, FSTD), welche die Ausbildungsorganisation zu verwenden beabsichtigt, falls zutreffend;
  • Art der Ausbildung, welche die Ausbildungsorganisation durchführen möchte.

Die Luftämter überprüfen zunächst anhand der vorliegenden Angaben und Unterlagen, ob die einschlägigen Anforderungen durch die Ausbildungsorganisation erfüllt werden. Anschließend erfolgt durch die Mitarbeiter des Luftamts ein Audit, bei welchem in Form einer Prüfung vor Ort die Übereinstimmung der tatsächlichen Gegebenheiten mit den Regelungen in den Handbüchern und den Standards der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 überprüft wird. Die Ergebnisse des Audits bilden die Grundlage für die abschließende Entscheidung über die Zulassung der Ausbildungsorganisation.

Bearbeitungsdauer

ca. 1 bis 3 Monate (ggf. auch länger, abhängig von der Anzahl der Ausbildungsprogramme und der Mitwirkung des Antragstellers). In jedem Fall darf der Schulungsbetrieb erst nach erteilter Zulassung aufgenommen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Amtliches Führungszeugnis
    und Erklärung über anhängige Strafverfahren der vertretungsberechtigen Person;
  • Handelsregisterauszug bzw. Auszug aus dem Vereins- bzw. Genossenschaftsregister;
  • Gewerbeanmeldung;
  • Betriebshandbuch mit Qualitätsmanagement-, Compliance- und Sicherheitsmanagementsystemen;
  • Ausbildungshandbuch mit Syllabi;
  • Ausgefüllte und bestätigte Prüfliste zum erstellten Betriebs- und Ausbildungshandbuch;
  • Kopien der Lizenzen sowie Lebensläufe des Ausbildungsleiters, der Fluglehrer und des sonstigen Lehrpersonals;
  • Organigramm der Unternehmensstruktur;
  • Kopien der Bordpapiere der Ausbildungs-Luftfahrzeuge;
    Für registrierungspflichtige Flugschulen gelten hierzu Erleichterungen; in jedem Fall ist das Ausbildungsprogramm beizufügen.

Fristen

Keine

Kosten

  • Neuzulassung der Ausbildungsorganisation: 600,00 € (zzgl. Auslagen) (Bezahlung auch online über die Bezahlplattform ePayBayern möglich)

Formulare

  • Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses als zugelassene Ausbildungsorganisation [Dateiformat: pdf]
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Rechtsbehelf

Klage (Verpflichtungsklage bei Ablehnung des Antrags)

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal).