Leistungen von A bis Z
Instandsetzerkennzeichen bei Messgeräten; Beantragung der Verwendung
Leistungsbeschreibung
Stand: 08.08.2024
Betriebe, die Messgeräte instand setzen, können das Recht erhalten, diese Geräte durch ein spezielles Zeichen zu kennzeichnen, damit sie bis zur nächsten Eichung weiter verwendet werden können.
Die zuständige Behörde kann Betrieben, die geeichte Meßgeräte instand setzen (Instandsetzer), auf Antrag die Befugnis erteilen, instandgesetzte Meßgeräte durch ein Zeichen kenntlich zu machen (Instandsetzerkennzeichen), wenn sie mit den zur Reparatur und Justierung erforderlichen Einrichtungen und mit sachkundigem Personal ausgestattet sind.
Voraussetzungen
Der Instandsetzer muss über die zur Instandsetzung erforderlichen Einrichtungen und über sachkundiges Personal verfügen.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag beim zuständigen Eichamt stellen. Die Antragsunterlagen werden auf Anfravon diesem kostenfrei übersandt.
Erforderliche Unterlagen
- Angaben und Unterlagen über die zur Instandsetzung verwendeten Einrichtungen
- Angaben und Unterlagen über sachkundiges Personal
Fristen
keine
Kosten
Die Kosten für die Befugniserteilung variieren in Abhängigkeit der Anzahl der befugten Personen und des regionalen Tätigkeitsgebietes: 128 bis 256 EUR
Rechtsgrundlagen
- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
- § 54 Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung (Mess- und Eichverordnung - MessEV)
- Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz - MessEG)
Rechtsbehelf
Die Befugniserteilung gemäß § 54 Mess- und Eichverordnung ist ein Verwaltungsakt, gegen den in Bayern kein Widerspruchsverfahren vorgesehen ist.
Verwandte Themen
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht
http://www.lmg.bayern.de/
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Instandsetzerkennzeichen bei Messgeräten; Beantragung der Verwendung" finden Sie im BayernPortal.