Leistungen von A bis Z
Ehe und Familie; Beratung
Leistungsbeschreibung
Stand: 27.06.2024
Sie können sich von Ehe- und Familienberatungsstellen beraten lassen.
In Bayern bieten über 100 staatlich geförderte, räumlich gut erreichbare Ehe- und Familienberatungsstellen eine hoch qualifizierte Beratung an.
Das Beratungsspektrum der Ehe- und Familienberatungsstellen umfasst neben der Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Lebensberatung, Vorbereitung auf Partnerschaft und Ehe, Sexualberatung und Aufklärung über Familienplanung im Sinne einer verantwortungsvollen Elternschaft auch Beratung bei Trennung und Scheidung, von Alleinerziehenden, Beratung bei Gewalt in der Familie und grundsätzliche Beratung über soziale Hilfen für die Familie.
Die Ehe- und Familienberatungsstellen der Diözesen (Katholische Kirche) und der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege führen diese Beratung konfessionsübergreifend in Einzel- und Gruppenberatung durch.
Verfahrensablauf
Wenn Sie Beratung benötigen, wenden Sie sich an eine Ehe- und Familienberatungsstelle.
Kosten
Die Beratung ist grundsätzlich kostenfrei. Die Träger der Beratungsstellen sind jedoch verpflichtet, eine sozial verträgliche Kostenbeteiligung von den ratsuchenden Ehepaaren und Familien zu erheben.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Ehe und Familie; Beratung" finden Sie im BayernPortal.