Leistungen von A bis Z

Führerschein; Beantragung der Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

Leistungsbeschreibung

Stand: 22.12.2023

Sofern Sie eine Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei besitzen bzw. besaßen, kann Ihnen unter vereinfachten Voraussetzungen eine allgemeine Fahrerlaubnis der entsprechenden Klassen erteilt werden.

Eine Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei berechtigt Sie nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.

Sie können aber auf Grund Ihrer Dienstfahrerlaubnis auf Antrag bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eine allgemeine Fahrerlaubnis in der Form eines EU-Kartenführerscheins erhalten.

 

Sofern die Fahrerlaubnis nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt wird, kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Fahrerlaubnisprüfung anordnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzen.

Voraussetzungen

Vorliegen einer gültigen Dienstfahrerlaubnis oder Bescheinigung über die erteilte Dienstfahrerlaubnis. Näheres erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Erforderliche Unterlagen

  • Dienstfahrerlaubnis oder Bescheinigung
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • ziviler Führerschein (wenn vorhanden)
  • ggf. weitere Unterlagen

Fristen

keine

Kosten

Umschreibung Dienstfahrererlaubnis: ca. 40 Euro

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).