Leistungen von A bis Z

Kriegsopferversorgung; Beantragung einer Abfindung bei Wiederverehelichung

Leistungsbeschreibung

Stand: 14.12.2023

Bei Wiederverheiratung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft können Kriegerwitwen eine Abfindung beantragen.

Geht die Witwe eine neue Ehe ein, so erlischt ihr Versorgungsanspruch mit Ablauf des Monats der Wiederheirat. Anstelle des Versorgungsanspruchs erhält sie eine einmalige Abfindung. Diese beträgt das Fünfzigfache der im Monat der Eheschließung zustehenden Grundrente. Der Versorgungsanspruch lebt wieder auf, wenn die neue Ehe aufgelöst oder für nichtig erklärt wird; infolge der neuen Ehe erworbene Renten- und Unterhaltsansprüche sind auf die wiederaufgelebte Witwenrente anzurechnen.

Voraussetzungen

Sie haben wieder geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft begründet.

Verfahrensablauf

Sie können die Abfindung formlos beim Zentrum Bayern Familie und Soziale beantragen.

Fristen

keine

Kosten

keine

Formulare

  • Formloser Antrag (ohne Unterschrift)
    Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal).