Leistungen von A bis Z
Beschlüsse des Kreistages; Vollzug
Leistungsbeschreibung
Stand: 15.11.2024
Die Landrätin/Der Landrat vollzieht die Beschlüsse des Kreistages und der Ausschüsse. Sie/Er bedient sich beim Verwaltungsvollzug des Personals und der Einrichtungen des Landratsamtes. Ist sie/er persönlich beteiligt, handelt ihr/sein Stellvertreter.
Hält die Landrätin/der Landrat Beschlüsse des Kreistages oder der Ausschüsse für rechtswidrig, so hat sie/er sie zu beanstanden, ihren Vollzug auszusetzen, und - soweit erforderlich - die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde herbeizuführen.
Ohne Vollzug durch die Landrätin/den Landrat oder die/den von ihr/ihm Beauftragte/n und Ermächtigte/n kann ein Beschluss in der Regel keine Außenwirkung entfalten.
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Beschlüsse des Kreistages; Vollzug" finden Sie im BayernPortal.