Leistungen von A bis Z

Flaggenzertifikat für Sportboot; Beantragung einer Verlängerung

Leistungsbeschreibung

Stand: 26.02.2025

Flaggenzertifikate für seetaugliche Sportboote laufen nach 8 Jahren ab. Um die deutsche Flagge danach weiterhin an Bord führen zu dürfen, müssen Sie einen Verlängerungsantrag stellen.

Das Flaggenzertifikat dient als Nachweis für die Berechtigung zum Führen der deutschen Flagge an einem Seeschiff oder einem seetauglichen Sportboot mit bis zu 15 Metern Rumpflänge.

Es wird für natürliche Personen, Personengemeinschaften oder juristische Personen ausgestellt. Sie müssen einen Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Deutschland haben und entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Bürgerin beziehungsweise Bürger der Europäischen Union (EU) sein.
Flaggenzertifikate unterliegen einer Gültigkeit von 8 Jahren und müssen damit regelmäßig verlängert werden.

Wenn sie ein erteiltes Flaggenzertifikat verlängern möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) stellen.

Voraussetzungen

Sie verfügen bereits über ein Flaggenzertifikat.

Verfahrensablauf

Die Verlängerung des Flaggenzertifikates können Sie beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie beantragen.

Per Post:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des BSH und rufen Sie den Bereich für Flaggenzertifikate auf.
  • Wählen Sie das PDF-Formular "Antrag auf Änderung oder Verlängerung eines Flaggenzertifikates" an.
  • Sie können es am Computer ausfüllen und ausdrucken oder ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
  • Das ausgefüllte Formular senden Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen per Post an das BSH.

Online:

  • Für den Online-Antrag rufen Sie den Bereich für „Flaggenzertifikate“ des BSH auf und folgen Sie den Anweisungen.
  • Nachweise können Sie in verschiedenen Formaten hochladen. Das Flaggenzertifikat im Original müssen Sie zur Verlängerung per Post an das BSH senden.

Erläuterungen zum Antrag und Informationen rund um das Flaggenzertifikat finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des BSH.

Bearbeitungsdauer

2 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • ausgefüllter (Online-)Antrag
    • zu verlängerndes Flaggenzertifikat im Original
    • gegebenenfalls Nachweise über geänderte Angaben in Kopie
    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • gegebenenfalls Eignergemeinschaftsvertrag mit Nachweis der Personalien der jeweiligen Eignerinnen und Eigner (Kopie)
    • Bestätigung der vollständigen Bezahlung (Kopie entsprechender Belege)

Fristen

Flaggenzertifikate obliegen einer festgelegten Gültigkeitsdauer. Diese beträgt 8 Jahre. Das gilt auch für eine Verlängerung.

Kosten


Gebühr: 88 EUR

Vorkasse: ja

Formulare

  • Antrag auf Änderung oder Verlängerung eines Flaggenzertifikates

    PDF


    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch bei Ablehnungsbescheid

Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal).