Leistungen von A bis Z
Sozialvorschriften im Straßenverkehr; Übermittlung von angeforderten Daten
Leistungsbeschreibung
Stand: 29.01.2025
Firmen können digitale Daten der Fahrtenschreiber, Fahrerkarten wie auch die Massenspeicherdaten sowie weitere Unterlagen an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt senden.
Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen sind die zuständigen Kontrollbehörden für Betriebskontrollen im Bereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr.
Zur Kontrolle der Einhaltung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr werden Betriebe durch die Gewerbeaufsichtsämter aufgefordert, digitale Daten der Fahrtenschreiber / Fahrerkarten wie auch die Massenspeicherdaten sowie weitere Unterlagen einzusenden und Auskünfte zu erteilen.
Voraussetzungen
Ihre Firma wurde aufgefordert entsprechende Daten / Unterlagen vorzulegen.
Verfahrensablauf
Nach Angabe des im Anforderungsschreiben genannten Aktenzeichens und Eingabe der Firmendaten können die angeforderten Daten und Unterlagen an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt übermittelt werden.
Nach Übermittlung wird eine Bestätigung der Übermittlung per E-Mail versandt.
Durch das Online-Verfahren können Sie dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt die angeforderten Unterlagen sowie die angeforderten digitalen Daten der Fahrtenschreiber / Fahrerkarten wie auch die Massenspeicherdaten rationell übermitteln.
Hinweise
Für nähere Informationen steht Ihnen das anfordernde Gewerbeaufsichtsamt zur Verfügung. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Anforderungsschreiben.
Fristen
Die Frist wird im Anforderungsschreiben genannt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Informationen zum Rechtsbehelf können Sie der Rechtsbehelfsbelehrung im Anforderungsbescheid entnehmen.
Verwandte Themen
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Bayerische Gewerbeaufsicht
https://www.gewerbeaufsicht.bayern.de/
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Sozialvorschriften im Straßenverkehr; Übermittlung von angeforderten Daten" finden Sie im BayernPortal.