Leistungen von A bis Z

Fahrlehrerprüfung; Beantragung einer Aufwandsentschädigung

Leistungsbeschreibung

Stand: 13.05.2024

Prüferinnen und Prüfer der Fahrlehrerprüfung können eine Aufwandsentschädigung beantragen.

Personen, die als Prüfer in den Prüfungsausschuss für Fahrlehrer durch die Regierung von Oberbayern berufen wurden, können eine Aufwandsentschädigung beantragen.

Es muss für die einzelnen Prüfungsteile der Fahrlehrerprüfung der Ort, das Datum, die Anzahl der Prüflinge und die Prüfernummer angegeben werden.

Voraussetzungen

Sie können eine Aufwandsentschädigung beantragen, wenn Sie durch die Regierung von Oberbayern in den Prüfungsausschuss für Fahrlehrer berufene/r Prüfer/-in sind.

Verfahrensablauf

Sie können die Aufwandsentschädigung online bei der Regierung von Oberbayern (siehe unter "Online-Verfahren") beantragen.

Bearbeitungsdauer

Die Abrechnung der Prüfungen erfolgt zum jeweiligen Quartalsende. Die Auszahlung findet ca. 2 Wochen nach Quartalsende statt.

Fristen

Der Antrag auf Aufwandsentschädigung sollte möglichst zeitnah nach der durchgeführten Prüfung gestellt werden, spätestens zum Ende jeden Quartals.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Es sind keine förmlichen Rechtsbehelfe vorgesehen.


Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).