Leistungen von A bis Z
Funkanlagen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes; Beantragung
Leistungsbeschreibung
Stand: 14.05.2024
Der BOS-Funk ist ein nichtöffentlicher mobiler Landfunkdienst (nömL) in Deutschland, der von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) verwendet wird. Er umfasst die Funkanlagen und Funknetze des nichtöffentlichen mobilen Landfunks (nömL).
Die Kreisverwaltungsbehörden erfassen die mobilen Funkanlagen der gemeindlichen Feuerwehren und der Werksfeuerwehren, bearbeiten die BOS-Anträge (z. B. Anträge auf Festfunkstellen) und leiten diese an die zuständige Regierung weiter.
Die Kreisverwaltungsbehörden erfassen außerdem die mobilen Funkanlagen des Katastrophenschutzes und leiten diese an die obere Katastrophenschutzbehörde (Regierung) weiter.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Frequenzzuteilung
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
- Informations- und Kommunikationstechnik bei den Feuerwehren Bayerns
https://www.stmi.bayern.de/sus/feuerwehr/iuk/index.php
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).
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