Leistungen von A bis Z
Informationssicherheits-Managementsystem; Übermittlung des Verwendungsnachweises
Leistungsbeschreibung
Stand: 28.03.2024
Der Freistaat Bayern fördert die Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems(ISMS) bei den kommunalen Gebietskörperschaften. Das Förderprogramm ist Ende 2023 ausgelaufen.
Um ein nachhaltiges und hohes IT-Sicherheitsniveau in der gesamten bayerischen Verwaltung zuerreichen, fördert der Freistaat Bayern im Rahmen der Initiative Cybersicherheit nach Maßgabe der Förderrichtlinie (siehe unter "Rechtsgrundlagen") und im Rahmen der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen die Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems(ISMS) bei den kommunalen Gebietskörperschaften.
Das ISMS soll dazu beitragen, eine Schutzstrategie zu entwickeln und entsprechende Maßnahmenzur Sicherung der Verfügbarkeit, der Vertraulichkeit und der Integrität von IT-Systemen und Daten umzusetzen. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Nach Maßgabe der Förderrichtlinie erhalten die Kommunen einen Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 60.000 Euro.
Das Förderprogramm ist Ende 2023 ausgelaufen.
Nach dem 31.12.2023 ist keine Bewilligung von Förderbescheiden mehr möglich.
Verfahrensablauf
Antragsteller können den Verwendungsnachweis bei der Regierung von Oberfranken einreichen.
Fristen
Das Förderprogramm endete am 31.12.2023. Es können keine Anträge mehr gestellt werden.
Der Verwendungsnachweis kann bis voraussichtlich Ende 2025 eingereicht werden.
Formulare
- Verwendungsnachweis (Muster 4 zu Art. 44 BayHO)
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
- Richtlinie zur Förderung der Informationssicherheit durch Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems bei kommunalen Gebietskörperschaften (ISMS-Förderrichtlinie – ISMSR)
- Änderung der ISMS-Förderrichtlinie
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K)
Weiterführende Links
- Schutz der Öffentlichen Netze
https://www.stmi.bayern.de/sus/cybersicherheit/schutzoeffentlichenetze/index.php - Flyer - Zuschuss zu Implementierung ISMS bei kommunalen Gebietskörperschaften
Informationen zum Zuschuss zur Implementierung eines Informationssicherheits-Manage‐mentsystems (ISMS) bei kommunalen Gebietskörperschaften
https://www.innenministerium.bayern.de/assets/stmi/verwaltungsservice/2022_folder_isms.pdf - Merkblatt Hinweise zum Fördergegenstand Basisabsicherung (Zwischenstufe)/IT-Grundschutz-Profil für Kommunen
https://www.innenministerium.bayern.de/assets/stmi/verwaltungsservice/merkblatt_auditierung_basisabsicherung_isms.pdf
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).
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