Leistungen von A bis Z
Kindertagesbetreuung; Meldung einer betriebserlaubnisfreien Kinderbetreuung
Leistungsbeschreibung
Stand: 29.11.2024
Träger einer Kindertageseinrichtung benötigen eine Betriebserlaubnis, wenn Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden. Für Betreuungsangebote bis maximal 10 Stunden pro Woche oder wenn das einzelne Kind nicht länger als 5 Stunden pro Woche betreut wird, besteht keine Erlaubnispflicht. Diese Betreuungsangebote müssen jedoch beim örtlich zuständigen Jugendamt gemeldet werden.
Voraussetzungen
Sie betreuen Kinder maximal 10 Stunden pro Woche oder einzelne Kinder nicht länger als 5 Stunden pro Woche.
Verfahrensablauf
Sie müssen Angebote zur Kinderbetreuung dem örtlich zuständigen Jugendamt melden.Erforderliche Unterlagen
- keine
Fristen
Die Meldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.Kosten
keineFormulare
- Meldung von betriebserlaubnisfreier Kinderbetreuung mit Öffnungszeiten von maximal 10 Stunden oder der Anwesenheit des einzelnen Kindes von maximal 5 Stunden pro Woche
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
keiner
Verwandte Themen
Verwandte Lebenslagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Kindertagesbetreuung; Meldung einer betriebserlaubnisfreien Kinderbetreuung" finden Sie im BayernPortal.