Leistungen von A bis Z
Kindertagesbetreuung; Meldung einer betriebserlaubnisfreien Kinderbetreuung
Leistungsbeschreibung
Stand: 27.02.2024
Träger einer Kindertageseinrichtung benötigen eine Betriebserlaubnis, wenn Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden. Für Betreuungsangebote bis maximal 10 Stunden pro Woche oder wenn das einzelne Kind nicht länger als 5 Stunden pro Woche betreut wird, besteht keine Erlaubnispflicht. Diese Betreuungsangebote müssen jedoch beim örtlich zuständigen Jugendamt gemeldet werden.
Voraussetzungen
Sie betreuen Kinder maximal 10 Stunden pro Woche oder einzelne Kinder nicht länger als 5 Stunden pro Woche.
Verfahrensablauf
Sie müssen Angebote zur Kinderbetreuung dem örtlich zuständigen Jugendamt melden.Erforderliche Unterlagen
- keine
Fristen
Die Meldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.Kosten
keineFormulare
- Meldung von betriebserlaubnisfreier Kinderbetreuung mit Öffnungszeiten von maximal 10 Stunden oder der Anwesenheit des einzelnen Kindes von maximal 5 Stunden pro Woche
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
keiner
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Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
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