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Berufsausbildung Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin; Beantragung der Eintragung des Berufsausbildungsvertrages
Leistungsbeschreibung
Stand: 03.01.2024
Ausbildungsstätten müssen die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Regierung beantragen.
Wer andere Personen zur Berufsausbildung einstellt (Ausbildender), hat mit den Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag zu schließen.
Nach Vertragsabschluss ist durch den Ausbildenden (Ausbildungsstätte) die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zu beantragen.
Voraussetzungen
Um einen Ausbildungsvertrag abschließen zu können, muss Ihr Betrieb bereits für den Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin anerkannt sein.
Außerdem muss in Ihrem Betrieb bereits eine Person als Ausbilder/Ausbilderin für den Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin eingetragen sein.
Verfahrensablauf
Die Beantragung der Eintragung bei der zuständigen Regierung erfolgt durch den Ausbildenden (Ausbildungsstätte).
Der Ausbildungsbetrieb erstellt den Ausbildungsvertrag online im EDV-Berufsbildungssystem. Der Zugangslink zum Berufsbildungssystem (BBS) für Ausbildungsbetriebe und Ausbildende ist unter Weiterführende Links zu finden. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Beraterin für Bildungsfragen am örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Nach dem Einstieg in die Anwendung BBS sind im Menüpunkt ‚Hilfe‘ unter Punkt "11- Externe User" Kurzanleitungen zum Portal und zum Ausfüllen und Einreichen des Berufsausbildungsvertrages zu finden.
Erforderliche Unterlagen
- Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
- letztes Zeugnis der allgemeinbildenden Schule
- ggf. ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz (nur bei minderjährigen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses)
- ggf. Prüfungszeugnis für Erstberuf bei Antrag auf Lehrzeitverkürzung
Fristen
Der Antrag auf Eintragung hat unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages spätestens jedoch vor Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses zu erfolgen.
Kosten
Für die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse wird eine Gebühr von 30,00 EUR erhoben.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwandte Themen
- Berufsausbildung Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin; Beantragung der Zulassung zur Abschlussprüfung
- Berufsausbildung Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin; Beantragung der Prüfung der Eignung als Ausbilder/Ausbilderin
- Berufsausbildung Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin; Beantragung der Anerkennung als Ausbildungsstätte
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Berufsbildungssystem für grüne Berufe in Bayern (BBS)
In der Anwendung Berufsbildungssystem (BBS) können Sie als Ausbildungsbetrieb bzw. Ausbildender Ihre Ausbildungsverträge online eingeben und erhalten dazu alle wichtigen Informationen zum Ausfüllen des Vertrages. Der Vertrag muss zum Unterschreiben ausgedruckt werden, und kann dann mit dem Antrag auf Eintragung per E-Mail bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
https://www.stmelf.bayern.de/bildung/berufsbildungssystem-fuer-gruene-berufe-in-bayern/index.html - Berufsausbildung Hauswirtschafter/in
https://www.stmelf.bayern.de/bildung/hauswirtschaft/hauswirtschafter-in/index.html - Formulare, Verträge, Unterlagen - Hauswirtschaft
https://www.stmelf.bayern.de/bildung/hauswirtschaft/formulare-berufe-der-hauswirtschaft/index.html
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
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