Leistungen von A bis Z
Berufsausübungsgesellschaft nach dem Steuerberatungsgesetz; Erklärung des Verzichts auf die Anerkennung
Leistungsbeschreibung
Stand: 18.07.2024
Sie können den Verzicht auf die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft erklären.
Die Anerkennung einer Gesellschaft als Berufsausübungsgesellschaft erlischt durch Verzicht auf die Rechte aus der Anerkennung gegenüber der zuständigen Steuerberaterkammer.
Voraussetzungen
Die Berufsausübungsgesellschaft wurde durch die zuständige Steuerberaterkammer anerkannt.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Verzicht schriftlich oder online gegenüber der zuständigen Steuerberaterkammer erklären.
Fristen
keine
Kosten
Der Verzicht ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
keiner
Verwandte Themen
Verwandte Lebenslagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Berufsausübungsgesellschaft nach dem Steuerberatungsgesetz; Erklärung des Verzichts auf die Anerkennung" finden Sie im BayernPortal.