Leistungen von A bis Z
Munition; Beantragung der Prüfung und Zulassung
Leistungsbeschreibung
Stand: 23.09.2024
Die durch das Beschussgesetz vorgeschriebene Sicherheitsprüfung von Schusswaffen ist nur sinnvoll, wenn ebenso die verwendete Munition geprüft wird. Für den Handel bestimmte Munition wird von den Beschussämtern hinsichtlich der korrekten Kennzeichnung, Abmessungen und der Einhaltung des maximal zulässigen Gasdrucks zugelassen.
Der Hersteller ist verpflichtet, das in der Zulassung erteilte Munitionsprüfzeichen auf der kleinsten Verpackungseinheit anzubringen. Zur Sicherung einer gleichbleibenden Qualität werden von den Beschussämtern Fabrikationskontrollen durchgeführt.
Hat der Hersteller geeignete Prüfmöglichkeiten, kann er die Fabrikationskontrollen selbst vornehmen. In diesem Fall überwacht das Beschussamt die verwendeten Messeinrichtungen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Beschussamt (München oder Mellrichstadt).
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Munitionsprüfung durch die Beschussämter
https://www.lmg.bayern.de/aufgaben_leistungen/beschusspruefungen/hoheitliche_aufgaben/index.html
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht (siehe BayernPortal).
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