Leistungen von A bis Z
Deutsches Kulturgut; Beantragung einer Förderung für Projekt zur kulturellen Vermittlung, Sicherung und Erhaltung
Leistungsbeschreibung
Stand: 27.08.2023
Wenn Sie Kultur vermitteln oder Kulturgüter mit Bezug zum östlichen Europa bewahren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Projekte zur kulturellen Vermittlung sowie Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturgutes.
Projekte der kulturellen Vermittlung dienen der Pflege und Weitergabe des historischen und landeskundlichen Wissens. Dies erreichen Sie durch kulturelle Begegnungen und Veranstaltungen im In- und Ausland.
Sie können eine Förderung zum Beispiel für folgende Maßnahmen bekommen:
- Ausstellungen
- Tagungen, Seminare und Workshops
- Angebote für Multiplikatoren
- Angebote der Bildungs- und Jugendarbeit
- kulturelle Veranstaltungen zu den Themen Musik Literatur, Theater
- populärwissenschaftliche Print- und Onlinepublikationen
- Filme, Ton- und weitere digitale Datenträger; Online-Dokumentationen
Die Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturgutes dient der Bewahrung von Bau- und Kulturdenkmälern sowie sonstiges Kulturgut-Gegenständen. Diese müssen einen Bezug zu Kultur und Geschichte der Deutschen in den jeweiligen Regionen haben.
Sie können insbesondere für folgende Maßnahmen eine Förderung bekommen:
- Substanzerhaltung von unbeweglichem, kulturhistorisch bedeutsamem Kulturgut vor Ort, zum Beispiel durch Restaurierung,
- digitale Rekonstruktionen bedeutender Bau- und Kulturdenkmäler,
- Sicherung von bibliothekarischen und archivarischen Beständen vor Ort durch
- Digitalisierung
- Restaurierung.
Keine Förderung bekommen Sie für:
- Maßnahmen, die über die Erhaltung und Sicherung der ursprünglichen Bauart und Ausgestaltung hinausgehen beispielsweise
- Umbauten
- Erweiterungen
- Veränderungen
- andere Maßnahmen, die keine Denkmalpflege sind beispielsweise
- Neubau
- Rekonstruierung statt Restaurierung.
Sie können ausländische Kooperationspartner in Ihr Projekt einbeziehen. Ebenso können Sie Ihr Projekts im Ausland durchführen. Nach dem Abschluss des Projekts müssen Sie nachweisen, wofür Sie die Förderung ausgegeben haben. Dafür müssen Sie alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den Projektkosten zu tun haben. Ihren Antrag reichen Sie bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein. Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten:
Für Projekte der kulturellen Vermittlung bestehen weitere Möglichkeiten der Förderung. Die Kulturreferate der Länder fördern Projekte, die auf bestimmte Regionen im östlichen Europa ausgerichtet sind:
- Pommern und Ostbrandenburg
- Ostpreußen und das Baltikum
- Westpreußen, das Posener Land und Mittelpolen
- Schlesien
- Oberschlesien
- böhmische Länder (Böhmen, Mähren, Mährisch-Schlesien)
- Siebenbürgen
- Donauraum
- Deutsche aus Russland und anderen Staaten der ehemaligen Sowjetunion
Voraussetzungen
Anträge können stellen:
- juristische Personen mit Sitz in Deutschland, z.B.:
- Verein
- Stiftung des Privatrechts
- GmbH
- Aktiengesellschaft
- eingetragene Genossenschaft
- Körperschaft des öffentlichen Rechts
- Anstalt des öffentlichen Rechts
- Stiftung des öffentlichen Rechts
Weitere Voraussetzungen:
- Ihr Projekt hat einen nachhaltigen Effekt zum Ziel, etwa
- der wissenschaftliche Erkenntnisgewinn,
- der Lerneffekt beim Publikum,
- die vertiefte Auseinandersetzung mit der Vergangenheit oder
- ein Beitrag zur Aussöhnung in Europa.
- Ihr Projekt trägt in besonderem Maße zur Erreichung der Förderziele bei.
- Sie haben mit dem Projekt noch nicht begonnen.
- Ihre ordnungsgemäße Geschäftsführung ist gesichert.
- Sie sind in der Lage, die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel nachzuweisen.
- Sie müssen Ihr Projekt auch mit Eigenmitteln und / oder Drittmitteln finanzieren.
- Die Gesamtfinanzierung des Ihres Projekts ist gesichert
- Wenn erforderlich: Die zuständigen Denkmalpflegebehörden, die jetzigen Eigentümer und weitere Finanzgeber haben dem Projekt zugestimmt.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellen.
- Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der BKM herunter. Füllen Sie den Antrag elektronisch aus, drucken ihn aus und unterschreiben Sie ihn.
- Den unterschriebenen Antrag und die sonstigen erforderlichen Unterlagen senden Sie per E-Mail an das Referat K 45 der BKM.
- Hinweis: Ausnahmsweise können Sie Ihren Antrag auch per Post einreichen.
- Die BKM schaltet zur fachlichen Begutachtung das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa in Oldenburg und gegebenenfalls weitere Gutachter ein. Die BKM trifft die Förderentscheidung über Ihren Antrag unter Einbeziehung der fachlichen Stellungnahmen.
- Die BKM informiert Sie über Ihre Entscheidung. Danach leitet die BKM Ihren Antrag an das Bundesverwaltungsamt (BVA) weiter. Das BVA prüft Ihren Ausgaben- und Finanzierungsplan.
- Sie bekommen dann vom BVA per Post Bescheid, ob Ihr Antrag auf Förderung bewilligt wird.
- Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, müssen Sie beim BVA nachweisen, dass Sie die Förderung für Ihr Projekt ausgegeben haben.
Bearbeitungsdauer
- 3 Monate
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- Ausgaben- und Finanzierungsplan
- ausführliche Projektdarstellung:
- Ausstellungskonzept
- Arbeitsmethoden, erwartete Ergebnisse mit zahlenmäßiger Unterlegung
- Bedeutung der Maßnahme für den Antragsteller
- Förderziele
- Zeitplan
- Angaben zur Projektleiterin / zum Projektleiter und zur Bearbeiterin / zum Bearbeiter
- zusätzlich (je nach Einzelfall):
- Nachweis über zugesagte Drittmittel oder Nachweis über die Bemühungen, Drittmittel einzuwerben
- Entwurf eines Werkvertrages / befristeten Arbeitsvertrages / Honorarvertrages
- Tagungsprogramm mit zeitlichem Ablaufplan sowie Aufstellung der Referentinnen / Referenten mit Angabe der Themen
- Vorberechnung für Publikationen und Typoskript in elektronischer Form / auf CD-ROM
- Vergleichsangebote gemäß den vergaberechtlichen Bestimmungen
- Angaben zur Art der angestrebten wissenschaftlichen Kooperation mit Einrichtungen im In- und Ausland
- Einverständnisse der zuständigen Denkmalpflegebehörden, der jetzigen Eigentümer und weiterer Finanzgeber
- bei erstmaliger Antragstellung:
- Satzung / Geschäftsordnung
- Vertretungsberechtigung
- Bonitätsauskunft der Hausbank
- Auszug aus dem Vereinsregister (bei Vereinen)
- Freistellungsbescheid des Finanzamtes
- Bescheid über Vorsteuerabzugsberechtigung (bei entsprechender Berechtigung
- Tätigkeitsberichte der letzten zwei Jahre
Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Nachweis über die Verwendung der Fördermittel
- Abschlussbericht
Fristen
- Antragstellung:
- mindestens 3 Monate vor Projektbeginn
- Nachweis über Verwendung der Mittel:
- innerhalb von 6 Monaten nach Projektende
Kosten
keine
Formulare
- Antrag auf Projektförderung
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden. - Ausgaben- und Finanzierungsplan
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden. - Vorberechnung für Publikationen
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwandte Themen
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- Schriftliches Kulturgut; Beantragung einer Förderung für ein Projekt zur Erhaltung
- Deutsches Kulturgut; Beantragung einer Förderung für wissenschaftliches Projekt zur Erhaltung, Erforschung und Vermittlung
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Weitere Informationen zur Projektförderung auf der Internetseite der Bundesregierung
https://www.bkge.de/foerderungen/bkm-projektfoerderung - Deutsche Kultur im östlichen Europa - Weitere Hintergrundinformationen
https://www.kulturstaatsministerin.de/DE/aufarbeiten-und-erinnern/deutsche-kultur-im-oestlichen-europa/deutsche-kultur-im-oestlichen-europa_node.html - Weitere Informationen zum Thema auf der Internetseite des Bundesinstituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa
https://www.bkge.de/
Redaktionell verantwortlich: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (siehe BayernPortal).
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