Leistungen von A bis Z
OID-Register für Gesundheitswesen; Beantragung eines Objekt-Identifikators
Leistungsbeschreibung
Stand: 20.08.2023
Wenn Sie als Organisation im Gesundheitswesen, Softwareherstellende oder IT-Dienstleistende Daten zwischen Ihrer Software und anderen Softwaresystemen im Gesundheitswesen austauschen möchten, können Sie diese Objekte mit eindeutigen Identifikationsnummern kennzeichnen.
Für die standardisierte Softwarekommunikation im deutschen Gesundheitswesen können Sie als Organisation im Gesundheitswesen, Unternehmen, das Software herstellt oder IT-Dienstleister Ihre Objekte für den Austausch kennzeichnen. Dafür werden eindeutige Objekt-Identifikationsnummern (OID) zugewiesen.
Eine OID ist eine feste Nummer zur Identifizierung von Objekten. Das sind zum Beispiel:
- Organisationen,
- Templates,
- Identifikatoren,
- Kodierschemata,
- Wertelisten beziehungsweise Valuesets.
Eine OID dient der eindeutigen Kennzeichnung von Informationsobjekten für den Austausch zwischen Computersystemen. Diese Nummern werden vergeben, da Computer besser mit Zahlen als mit nicht standardisiertem Text umgehen können.
Voraussetzungen
Keine
Verfahrensablauf
Als antragsstellende Person beantragen Sie online die Zuweisung einer Objekt-Identifikationsnummer (OID) oder stellen einen Änderungsantrag für eine bestehende OID:
- Registrieren Sie sich für die Anwendung. Sie erhalten eine Registrierungsbestätigung.
- Loggen Sie sich mit Ihrer Kennung und Ihrem Passwort ein
- Wählen Sie anschließend den Antragstyp aus:
- Erstantrag: Wenn Sie einen Objekt-Identifikator neu beantragen möchten, wählen Sie "Erstantragsformular".
- Änderungsantrag: Wenn Sie vorhandene Daten ändern möchten, wählen Sie "Änderungsantragsformular".
- Sie erfassen die erforderlichen Angaben.
- Sie übermitteln Ihren Antrag. Das System prüft, ob alle erforderlichen Angaben vorhanden und korrekt ausgefüllt sind. Speichern Sie die übermittelten Daten als PDF zur Dokumentation.
- Sie erhalten eine Übermittlungsbestätigung.
- Nach Bearbeitung erfolgt die Zuweisung einer OID per EMail an die Kontaktperson oder die antragstellende Person.
Gegebenenfalls erfolgen Rückfragen an Ihr Postfach in der Anwendung. Sie erhalten eine Benachrichtigung, dass eine Nachricht in Ihrem Postfach liegt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer für die Zuteilung einer OID dauert maximal 1 Woche.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
Keine
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
- Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit vom 21.12.2005 (AZ Z25-133000/05)
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Informationen zum OID-Register Gesundheitswesen Deutschland auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medi-zinprodukte (BfArM)
https://www.bfarm.de/DE/Kodiersysteme/Services/OID-Register/_node.html
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "OID-Register für Gesundheitswesen; Beantragung eines Objekt-Identifikators" finden Sie im BayernPortal.