Leistungen von A bis Z
Nahversorgung; Anforderung einer Stellungnahme zu regionalen Projekten
Leistungsbeschreibung
Stand: 09.07.2024
Zur Beantragung einer Förderung für regionale Projekte zur Nahversorgung ist eine Stellungnahme der Heimatagentur an der zuständigen Regierung notwendig.
Die Bayerische Staatsregierung will die regionale Nahversorgung stärken. Die Regional-Nahversorgungsförderrichtlinie unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte, um regionale Projekte für eine besonders nachhaltige Nahversorgung weiterzuentwickeln. Ziel ist es, die Regionalität der Lebensmittel als Kernelement der bayerischen Qualitätsstrategie weiter auszubauen. Ernährungssouveränität, kurze Transportwege und regionale Wirtschaftskreisläufe sollen gestärkt werden.
Bevor ein entsprechender Förderantrag bei der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingereicht werden kann, muss vom Antragsteller eine Stellungnahme von der bei der jeweiligen Bezirksregierung verorteten Heimatagentur eingeholt werden.
Voraussetzungen
Eine Förderung nach der Regional-Nahversorgungsförderrichtlinie und damit die Erteilung einer positiven Stellungnahme durch die Heimatagentur kommt nur in Betracht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Vernetzung von Handelspartnern unter Einbeziehung von regionalen direktvermarktenden Kleinst- und Kleinunternehmen (Landwirte, kleines Ernährungshandwerk)
- sowie mindestens eines der beiden Kriterien:
- Einbindung digitaler Angebote zur Darstellung der Nahversorgung und der Direktvermarktung von regionalen Produkten sowie zur Verbesserung der Sichtbarkeit des Versorgungsangebots oder
- Modernisierung und Erweiterung der bestehenden Vermarktungs-, Bezahl- und Logistikideen (zum Beispiel Online-Plattformen, Online-Handel, Markthallen, Bauernmärkte, Lieferdienste) bei denen Kleinst- und Kleinunternehmen des Ernährungshandwerks und der Landwirtschaft eingebunden werden
Verfahrensablauf
Es ist eine Projektbeschreibung zu erstellen und bei der jeweils zuständigen Regierung einzureichen. Zur Erstellung der Projektbeschreibung ist das bereitgestellte Formular zu verwenden.
Bearbeitungsdauer
voraussichtlich 2 bis 4 Wochen
Erforderliche Unterlagen
- Projektbeschreibung
(siehe unter "Formulare")
- Kommunaler Beschluss
(sofern vorhanden)
Fristen
Die Beantragung einer Förderung ist nur von 01.04.2023 bis 30.09.2024 möglich. Die notwendige Stellungnahme sollte mindestens zwei bis vier Wochen vor Antragstellung angefordert werden.
Kosten
keineFormulare
- Projektbeschreibung für eine Förderung von regionalen Projekten zur Nahversorgung "Aus dem Landkreis – für den Landkreis"
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Weitere Informationen auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/regional-nahversorgungsfoerderrichtlinie/index.html - Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/index.html - Heimatagenturen: Aus der Region – Für die Region
https://www.stmelf.bayern.de/ernaehrung/heimatagenturen-aus-der-region-fuer-die-region/index.html
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Nahversorgung; Anforderung einer Stellungnahme zu regionalen Projekten" finden Sie im BayernPortal.