Leistungen von A bis Z

Grund- und Mittelschulen; Förderung von Praxis an Mittelschulen

Leistungsbeschreibung

Stand: 24.07.2024

In Kooperation mit außerschulischen Fachkräften erstellen Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines berufsrelevanten handwerklichen, künstlerischen, musischen, sozialen oder hauswirtschaftlichen Projektes ein vorzeigbares Produkt oder eine Dienstleistung.

Als Projektkosten können die Personalkosten für außerschulisches Fachpersonal - z. B. Handwerksmeister, Dienstleister, Künstler, betriebliche Ausbilder oder gewerbliche Fachlehrer – und die damit in Zusammenhang entstehenden Vergütungen und Löhne, Reisekosten, Erstattungen von Personalkosten an Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Erstattungen von Personalkosten an Sonstige beantragt werden.

Die beantragten Mittel können nicht verwendet werden, um den Sachaufwand der Schulen zu bestreiten. Nicht erstattungsfähig sind Projekte, die sozialpädagogisch und/oder pädagogisch-psychologisch arbeiten, um die Stabilisierung der Schülerpersönlichkeit zu bewirken. Darunter fallen Projekte im Rahmen von Sucht- und Gewaltprävention, erlebnispädagogische Projekte, Einsatz von Sozial- und Diplompädagogen, Mediatorenausbildung bzw. Streitschlichterprojekte.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Kostenerstattung ist von der Schule über das Staatliche Schulamt bei der Regierung einzureichen.

Formulare

Rechtsbehelf

Bezeichnung (wird als Linktext veröffentlicht) Veranschlagung im Haushalt

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal).