Leistungen von A bis Z
Gärtnermeisterprüfung; Anmeldung
Leistungsbeschreibung
Stand: 06.11.2024
Durch die Meisterprüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer die notwendigen Fähigkeiten und Erfahrungen besitzt, die Aufgaben eines Gärtnermeisters/einer Gärtnermeisterin als Fach- und Führungskraft wahrzunehmen.
Es ist ein Antrag auf Zulassung zur Gärtnermeisterprüfung erforderlich. Die Prüfung erfolgt getrennt nach Fachrichtungen.
Zuständig sind:
a) in den Fachrichtungen Zierpflanzenbau, Staudengärtnerei und Friedhofsgärtnerei
- die Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Gartenbau, Landshut-Schönbrunn, für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben
- die Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Gartenbau, Veitshöchheim, für die Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken
b) in der Fachrichtung Gemüsebau die Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Gemüsebau, Fürth
c) in den Fachrichtungen Baumschule und Obstbau die Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Gartenbau, Veitshöchheim
d) in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau
- die die Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, Landshut-Schönbrunn, für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben
- die Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, Veitshöchheim, für die Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken
Voraussetzungen
- Zeugnis einer bestandenen Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf der Landwirtschaft
- Nachweise über eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im Gartenbau
Fristen
Anträge auf Zulassung zur Gärtnermeisterprüfung sind jährlich bei der für die jeweilige Meisterprüfung zuständigen Stelle einzureichen. Je nach Fachrichtung sind unterschiedliche Fristen zu beachten. Diese können bei den jeweils zuständigen Stellen erfragt werden.Kosten
Die Anmeldegebühr zur Prüfung beträgt 350 €.Formulare
- Anmeldung zur Gärtnermeisterprüfung
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
(fakultatives) Widerspruchsverfahren
Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs
Weiterführende Links
- Fachschule für Agrarwirtschaft Veitshöchheim
http://www.fachschule-veitshoechheim.bayern.de/index.php - Fachschule für Agrarwirtschaft Fürth, Fachgebiet Gemüsebau
http://www.fachschule-gemuesebau.bayern.de/ - Fachschule für Agrarwirtschaft Landshut-Schönbrunn, Fachrichtungen Gartenbau sowie Garten- und Landschaftsbau
https://www.fachschule-gartenbau.bayern.de/index.php - Internet-Fachschule (Meisterschule) Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau
Die Internet-Fachschule für Garten- und Landschaftsbau in Veitshöchheim bietet für angehende Meister/-innen reduzierte Präsenzphasen an, die durch Onlinephasen ergänzt werden.
http://www.fachschule-veitshoechheim.bayern.de/047907/index.php
Redaktionell verantwortlich: Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (siehe BayernPortal).
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