Leistungen von A bis Z
Gesundheitskurs für gesetzlich Krankenversicherte; Beantragung eines Zuschusses
Leistungsbeschreibung
Stand: 16.04.2023
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, beteiligt sich Ihre Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten von Gesundheitskursen.
Ihre Krankenkasse kann Ihnen einen Zuschuss zu den Kosten für Präventionskurse zahlen.
Präventionskurse gibt es in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtmittelkonsum. Diese Gesundheitskurse sollen Sie zu einer gesunden Lebensweise motivieren und bei dieser unterstützen.
Welche Gesundheitskurse Ihre Krankenkasse bezuschusst, erfahren Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse – zum Beispiel auf der Internetseite Ihrer Krankenkasse. Dort erfahren Sie auch, wie hoch der Zuschuss ist. In der Regel unterstützen die Krankenkassen bis zu 2 Gesundheitskurse je Versicherten pro Jahr.
Einen Gesundheitskurs können Sie sich selbst aussuchen. Voraussetzung ist, dass dieser zertifiziert ist. Die Krankenkassen weisen auf entsprechende Kurse auf ihrer Internetseite hin. Auch bei zertifizierten Online-Kursen kann die Krankenkasse einen Zuschuss erbringen.
Ärztinnen und Ärzte können Versicherten die Teilnahme an einem Gesundheitskurs empfehlen.
Voraussetzungen
Sie können einen Zuschuss für einen Gesundheitskurs für sich oder Ihr Kind beantragen, wenn
- Sie gesetzlich krankenversichert sind;
- Ihr Kind mindestens 6 Jahre alt ist;
Sie haben regelmäßig an dem Gesundheitskurs teilgenommen.
- Die meisten Krankenkassen beteiligen sich an den Kursgebühren, wenn Sie mindestens zu 80 Prozent an dem Kurs teilgenommen haben. Wenn Sie nicht regelmäßig an mehrwöchigen Kursen teilnehmen können, sind in vielen Fällen Kompaktkurse möglich. Den Zuschuss zu den Kosten müssen Sie in diesem Fall vor der Kursteilnahme bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Der Gesundheitskurs ist zertifiziert. Die Krankenkassen haben die Zentrale Prüfstelle Prävention damit beauftragt, Gesundheitskurse zu prüfen und zu zertifizieren.
Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Gesundheitskurs bezuschusst wird, erfahren Sie in der Regel direkt beim Kursanbieter oder bei Ihrer Krankenkasse.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Zuschuss zu Gesundheitskursen können Sie per Post stellen sowie – bei vielen Krankenkassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen.
- Wählen Sie einen zertifizierten Gesundheitskurs aus dem Angebot Ihrer Krankenkasse aus oder klären Sie mit dem Anbieter beziehungsweise Ihrer Krankenkasse, ob Sie einen Zuschuss bekommen können.
- Sie bezahlen die Kursgebühr an den Kursanbieter, nehmen regelmäßig an dem Kurs teil und lassen sich vom Kursanbieter eine Teilnahmebestätigung ausstellen.
- Füllen Sie das Antragsformular Ihrer Krankenkasse aus und reichen es zusammen mit der Teilnahmebestätigung des Kursanbieters bei Ihrer Krankenkasse ein.
- Ihre Krankenkasse prüft, ob Sie einen Zuschuss erhalten können, und zahlt Ihnen den Betrag aus.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 1 bis 2 Werktage.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- vom Kursanbietenden und der versicherten Person unterschriebene Teilnahmebescheinigung und Antrag auf Bezuschussung
Fristen
Sie müssen den Antrag auf Zuschuss zu Gesundheitskursen spätestens 4 Jahre nach dem Kurs einreichen.
Kosten
Sie bezahlen die Gebühr für den Kurs direkt beim Kursanbieter. Für den Antrag auf Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenkasse müssen Sie nichts bezahlen.
Formulare
- Formular für von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifizierte Kurse: Teilnahmebescheinigung der Anbieterin/des Anbieters sowie Antrag der/des Versicherten auf Bezuschussung
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
- Informationen zur Fördergrundlage im Leitfaden Prävention auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands
https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/praevention_selbsthilfe_beratung/praevention_und_bgf/leitfaden_praevention/leitfaden_praevention.jsp
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal).
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