Leistungen von A bis Z
Tabakerzeugnisse; Anforderung von Bilddateien für Text-Bild-Warnhinweise
Leistungsbeschreibung
Stand: 03.11.2024
Als Hersteller oder Importeur von Zigaretten, Tabak zum Selberdrehen sowie Wasserpfeifentabak müssen Sie Text-Bild-Warnhinweise auf Ihre Zigaretten- und Tabakverpackungen drucken. Die Bilddateien erhalten Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Die Hinweise für Zigaretten, Tabak zum Selberdrehen und Wasserpfeifentabak bestehen aus einem gesundheitsbezogenen Warnhinweis inklusive dazugehörigem Bild. Ein Beispiel ist: "Rauchen verursacht tödlichen Lungenkrebs" mit dem Bildmotiv einer sogenannten Raucherlunge.
Als verpflichtendes Kennzeichnungselement müssen die Bild-Warnhinweise jeweils zwei Drittel der Vorder- und Rückseite der Verpackung einnehmen. Sie werden zusätzlich zu weiteren allgemeinen Informations- und Warnhinweisen wie "Rauchen ist tödlich" angebracht.
Die Bilderbibliothek zur Gestaltung der Verpackung mit kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweisen für Rauchtabakerzeugnisse steht nicht öffentlich zur Verfügung. Daher müssen Sie die Dateien beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) beantragen.
Sie dürfen die Bilddateien ausschließlich entsprechend den Verwendungsbestimmungen der Europäischen Kommission benutzen. Die technischen Spezifikationen für Layout, Gestaltung und Form der Warnhinweise finden Sie in den jeweiligen Durchführungsbeschlüssen der Europäischen Union.
Voraussetzungen
Die Dateien erhalten ausschließlich Tabakunternehmen zur Kennzeichnung von bestimmten Tabakerzeugnissen oder deren Abbildung in der Werbung.
Verfahrensablauf
Die hochauflösenden Bild-Dateien für die Warnhinweise können Sie im Online-Verfahren oder per Post anfordern.
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Online-Verfahren
- Füllen Sie das Online-Formular aus und wählen Sie die Art der Zustellung aus. Sie können wählen zwischen dem DVD-Versand auf dem Postweg und der Bereitstellung über einen Download.
- Nach Anmeldung in Ihrem Organisationskonto können Sie das Formular absenden.
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Per Post
- Sie finden das Formular auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft – füllen Sie es online aus oder laden Sie es zuerst herunter.
- Das vollständig ausgefüllte Formular senden Sie ausgedruckt, unterschrieben und mit Firmenstempel versehen postalisch an das BVL.
- Das BVL prüft, ob Ihr Antrag vollständig ist und ob Ihr Unternehmen für den Erhalt der Text-Bild-Warnhinweise berechtigt ist.
- Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Bilddateien als DVD per Post oder Download. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung bitte die Versand- und Bearbeitungszeiten.
Bearbeitungsdauer
In der Regel 1 bis 4 Wochen.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen gegebenenfalls eine Vollmacht einreichen.
Fristen
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Kosten
Für Sie fallen keine Kosten an.
Formulare
- Formular zur Anforderung von Dateien für die Gestaltung von Tabakverpackungen
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
- Artikel 8 bis 11 der Richtlinie 2014/40/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014
- § 6 Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG)
- §§ 11 und 12 Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV)
- §14 Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV)
- Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1842 der Kommission vom 09.10.2015 über die technischen Spezifikationen für das Layout, die Gestaltung und die Form der kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweise für Rauchtabakerzeugnisse
- Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1735 der Kommission vom 24.09.2015 zur genauen Anordnung des allgemeinen Warnhinweises und der Informationsbotschaft auf in Beuteln verkauftem Tabak zum Selbstdrehen
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Weiterführende Links
- Anforderungen für Tabakerzeugnisse auf der Internetseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
https://www.bvl.bund.de/Anforderungen-Tabakerzeugnisse - Fragen und Antworten zu Tabakerzeugnissen auf der Internetseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
https://www.bvl.bund.de/faqs-tabak
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Tabakerzeugnisse; Anforderung von Bilddateien für Text-Bild-Warnhinweise" finden Sie im BayernPortal.