Leistungen von A bis Z
Künstlersozialabgabe; Beratung für angemeldete Unternehmen
Leistungsbeschreibung
Stand: 29.08.2022
Bei Fragen zur Künstlersozialabgabe können Sie sich an die Künstlersozialkasse wenden.
Die Künstlersozialkasse (KSK) berät Sie in allen Angelegenheiten zur Künstlersozialabgabepflicht. Sie werden über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Abgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz aufgeklärt.
Hierzu zählen unter anderem folgende Punkte:
- warum sind Sie zur Abgabe verpflichtet,
- wann müssen Sie die Abgabe zahlen,
- was ist in Ihrer Entgeltmeldung zu berücksichtigen,
- wie hoch ist der Abgabesatz,
- wie ist das allgemeine Verfahren,
- wie erfüllen Sie Ihrer Aufzeichnungspflicht,
- welche Auskünfte müssen Sie geben,
- wann müssen Sie einen Säumniszuschlag zahlen,
- wie ist die Verjährung geregelt,
- was ist eine Ausgleichsvereinigung.
Voraussetzungen
Sie sind bereits bei der KSK als Unternehmen angemeldet.
Verfahrensablauf
Sie stellen der KSK telefonisch oder schriftlich Fragen oder bitten um Informationen zur Künstlersozialabgabe.
- Die KSK wird Sie schriftlich oder telefonisch informieren
Bearbeitungsdauer
telefonisch: in der Regel keine
schriftlich: in der Regel 1 bis 5 Tage
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Fristen
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Kosten
Es fallen für Sie keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Weiterführende Links
- Informationsschriften und Checklisten zur Künstlersozialabgabe auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
https://www.kuenstlersozialkasse.de/service/mediencenter-unternehmen-und-verwerter.html - Häufige Fragen (FAQs) auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
https://www.kuenstlersozialkasse.de/unternehmen-und-verwerter/faq-unternehmen-und-verwerter.html
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Künstlersozialabgabe; Beratung für angemeldete Unternehmen" finden Sie im BayernPortal.