Leistungen von A bis Z
Öffentlich zugängliche Ladepunkte; Anzeige des Aufbaus und Außerbetriebnahme
Leistungsbeschreibung
Stand: 03.11.2024
Wenn Sie öffentlich zugängliche Normal- und Schnellladepunkte in oder außer Betrieb nehmen, müssen Sie das der Bundesnetzagentur mitteilen. Auch wenn Sie private Ladepunkte öffentlich machen oder Ihre Ladepunkte einem anderen Betreiber übergeben, müssen Sie das mitteilen.
Wenn Sie öffentlich zugängliche Normal- und Schnellladepunkte für Elektrofahrzeuge in Betrieb oder außer Betrieb nehmen, müssen Sie das der Bundesnetzagentur per Anzeige mitteilen. Auch wenn Sie private Ladepunkte öffentlich machen oder Ihre öffentlich zugänglichen Ladepunkte an einen anderen Betreiber übergeben, müssen Sie das der Bundesnetzagentur mitteilen.
Die Anzeigepflicht gilt für alle Normalladepunkte, die nach dem 17.03.2016 in Betrieb genommen wurden sowie für sämtliche Schnellladepunkte.
Normalladepunkte haben eine Ladeleistung von höchstens 22 Kilowatt.
Schnellladepunkte haben eine Ladeleistung von mehr als 22 Kilowatt.
Öffentlich zugänglich ist ein Ladepunkt, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet und der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von anderen genutzt werden kann.
Voraussetzungen
Sie planen einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt für Elektrofahrzeuge zu installieren oder betreiben bereits öffentlich zugängliche Normal- oder Schnellladepunkte.
Verfahrensablauf
Sie können die Anzeige per Online-Formular stellen.
Anzeige des Aufbaus oder der Außerbetriebnahme:
- Registrieren Sie sich auf dem Meldeportal zum Ladesäulenregister oder wählen Sie sich in Ihr bestehendes Konto ein.
- Öffnen Sie im Meldeportal das Online-Formular zu Anzeige einer öffentlich zugänglichen Ladestation.
- Füllen Sie das Online-Formular aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
- Senden Sie das Formular elektronisch ab.
- Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Anzeige und übermittelt Ihnen im Portal eine Rückfrage oder bestätigt Ihre Angaben.
- Die Bundesnetzagentur veröffentlicht auf ihrer Internetseite die Ladepunkte, wenn die Anzeige vollständig ist und bestätigt wurde.
Anzeige eines Betreiberwechsels:
- Wählen Sie sich im Meldeportal zum Ladesäulenregister in Ihr bestehendes Betreiberkonto ein.
- Wählen Sie in Ihrer Tabellenübersicht die für einen Betreiberwechsel anzuzeigenden Ladestationen aus.
- Definieren Sie den zukünftigen Betreiber durch Eingabe seiner Betreiber-ID und den Zeitpunkt des Betreiberwechsels.
- Schicken Sie die Anzeige des Betreiberwechsels ab.
- Der neue Betreiber muss die Anzeige in seinem Betreiberkonto bestätigen.
Bearbeitungsdauer
Tage1 bis 2 WochenErforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
Betreiber von Schnellladepunkten müssen zusätzlich durch Beifügung eines durch eine qualifizierte Elektrofachkraft unterschriebenen Inbetriebnahmeprotokolls die Einhaltung der technischen Anforderungen der Verordnung nachweisen.
Kosten
Für Sie entstehen keine Kosten.
Formulare
- Vorlage für ein Inbetriebnahmeprotokoll für Ladeeinrichtungen im Sinne der Ladesäulenverordnung (LSV)
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. - Vorlage für die Meldung eines Betreiberwechsels
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Da es sich um ein Anzeigeverfahren handelt, werden keine Verwaltungsentscheidungen getroffen, gegen die ein Rechtsbehelf eingelegt werden könnte.
Weiterführende Links
- Fragen und Antworten (FAQ) zum Meldeprozess von öffentlich zugänglichen Ladepunkten auf der Internetseite der Bundesnetzagentur (BNetzA)
https://www.bundesnetzagentur.de/lsv-faq - Handbuch zum Meldeportal für Ladesäulenregister auf der auf der Internetseite der Bundesnetzagentur (BNetzA)
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/E-Mobilitaet/HandbuchMeldeportal.pdf
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Öffentlich zugängliche Ladepunkte; Anzeige des Aufbaus und Außerbetriebnahme" finden Sie im BayernPortal.