Leistungen von A bis Z

Vorgründungscoaching; Beantragung einer Förderung

Leistungsbeschreibung

Stand: 03.09.2024

Gründerinnen und Gründer können einen Zuschuss für Coachingmaßnahmen vor der Existenzgründung bzw. Betriebsübernahme beantragen.

Zweck

Die Vorgründungsberatung ist ein wichtiges Instrument zur Erhöhung der Erfolgsaussichten und nachhaltigen Sicherung von Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen. Ziel ist es, Gründerinnen und Gründern sowie Betriebsübernehmerinnen und Betriebsübernehmern eine Möglichkeit zu geben, Coachingleistungen rechtzeitig in Anspruch zu nehmen, um erfolgreich in den Markt zu starten.

Gegenstand

Gefördert werden Coachingmaßnahmen für plausible und wahrscheinliche Gründungsvorhaben oder geplante Betriebsübernahmen von Antragsberechtigten. Förderfähig sind Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen vor der geplanten Existenzgründung bzw. Betriebsübernahme. Die betriebswirtschaftliche Beratung hat im Vordergrund zu stehen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind

  • Gründerinnen oder Gründer mit Wohnsitz und geplantem künftigen Firmensitz oder zumindest künftiger Niederlassung in Bayern vor erfolgter Existenzgründung bzw. vor Anmeldung eines Unternehmens im Haupterwerb im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe etc.) sowie im Bereich der Freien Berufe, die die Definition der EU für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen.
  • Darüber hinaus Gründerinnen oder Gründer mit Wohn- und geplantem künftigen Firmensitz oder zumindest künftiger Niederlassung in Bayern, die vom bereits angemeldeten Nebenerwerb in den Haupterwerb wechseln wollen.
  • Als antragsberechtigte Existenzgründung wird auch die geplante Beteiligung an einem Unternehmen in Bayern angesehen, wenn mindestens 15 % der Kapitalanteile übernommen werden und die Gründerin oder der Gründer Geschäftsführungsbefugnis besitzen wird.

Zuwendungsfähige Kosten

Es werden Ausgaben für die betriebswirtschaftliche Beratung gefördert.

Art und Höhe

Förderfähig sind maximal 10 Beratungstage. Das maximal förderfähige Beraterhonorar beträgt 800 Euro pro Tag. Davon werden 70% als Zuschuss gewährt. Die Förderung erfolgt im Erstattungswege, das heißt der Zuschuss wird erst nach vollständiger Bezahlung der Beraterrechnung ausgezahlt.

Voraussetzungen

Der Zuschuss kann von Gründerinnen und Gründern bzw. Betriebsübernehmerinnen und Betriebsübernehmern vor erfolgter Existenzgründung bzw. vor Anmeldung eines Gewerbes im Haupterwerb im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks und der Freien Berufe beantragt werden. Der Hauptwohnsitz sowie der geplante Firmensitz müssen sich dabei in Bayern befinden.

Die Projekte müssen den allgemeinen Projektauswahlkriterien „Methodik und Kriterien für die Auswahl von Projekten aus dem ESF+ Bayern 2021–2027 und den aktuellen Förderrichtlinien sowie den Vorgaben des Programms „Arbeiten und Leben in Bayern – Zukunftschancen für Europa“ ESF+ Bayern 2021–2027 entsprechen.

Mit dem Coaching darf erst nach Erteilung der Bewilligung durch die Bewilligungsstelle und Abschluss des Beratervertrags begonnen werden.

Der Zuschuss kann nur gezahlt werden, wenn

  • die Zahlung der Beratungsrechnung vollständig erfolgt ist und die Gründerin oder der Gründer dies durch Vorlage eines Kontoauszuges im Original oder einer Umsatzanzeige nachgewiesen hat, wobei die zu erbringende finanzielle Eigenleistung nicht aus ESF+-geförderten Mitteln anderer Maßnahmen stammen darf, und
  • die hierfür notwendigen Abrechnungsunterlagen fristgerecht im genehmigten Bewilligungszeitraum vorgelegen haben.

Verfahrensablauf

Erster Ansprechpartner für das Coaching ist die jeweils zuständige Stelle (örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Institut für Freie Berufe).

Das Coaching ist vor Beginn der Beratung bei der jeweils zuständigen Bewilligungsstelle (Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken, Handwerkskammer [ausgenommen HWK Schwaben] oder Institut für Freie Berufe) zu beantragen. Gründer aus dem Handwerksbereich aus dem Regierungsbezirk Schwaben können sich an HWK Oberbayern und HWK Mittelfranken wenden

Die Bewilligungsstellen unterstützen die Gründerin oder den Gründer im Antragsprozess bei der Beraterwahl, bewilligen den Zuschuss und veranlassen die Auszahlung.

Wird der Zuschussantrag elektronisch ohne zertifizierte Signatur eingereicht, entfaltet er nur Gültigkeit, wenn das ausgedruckte und eigenhändig von der Antragstellerin oder dem Antragsteller unterschriebene Dokument im Original (Zuschussantrag zusammen mit der De-minimis-Erklärung) innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Bewilligungsstelle eingeht.

Bearbeitungsdauer

bis zu 8 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • De-Minimis Erklärung
  • Abrechnungsunterlagen
    • Rechnung der Beraterin oder des Beraters im Original
    • Abrechnungsformular
    • Abschlussbericht
    • Kontoauszug im Original bzw. Kontoumsatzanzeige als Zahlungsbeleg
  • ggf. Ergebnisse der Beratung

    (z. B. fertiger Businessplan, Finanzierungskonzept, Marketingstrategie, Standortanalyse etc.)

Fristen

Förderanträge sind vor Beginn des Coachings zu stellen.

Kosten

Den Eigenanteil von 30 % zu den Beratungskosten muss der Antragsstellende selbst tragen.

Formulare

  • Zuschuss-Antrag zum Vorgründungscoaching des Instituts für Freie Berufe
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
  • Beratungsvertrag/Vereinbarung eines zuschussfähigen Einzelcoachings des Instituts für Freie Berufe
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
  • Abrechnung Einzelcoaching des Instituts für Freie Berufe
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
  • Zuschussantrag der IHK Nürnberg für Mittelfranken
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
  • Beratervertrag der IHK Nürnberg für Mittelfranken
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
  • Abrechnungsformular der IHK Nürnberg für Mittelfranken
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Verwandte Lebenslagen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal).