Leistungen von A bis Z

Anliegerbescheinigung; Beantragung

Leistungsbeschreibung

Stand: 30.07.2024

Sie können eine Auskunft über bereits geleistete oder noch offene bzw. künftig zu erhebende Erschließungsbeiträge beantragen.

Für die erstmalige endgültige Herstellung (auch für Teilmaßnahmen) von Straßen erheben die Gemeinden als Straßenbaubehörde Erschließungsbeiträge entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung (zu Erschließungsbeiträgen siehe Verweis unter zugeordnete Links).

Mit der Anliegerbescheinigung wird der erschließungsbeitragsrechtliche Abrechnungszustand eines Grundstückes dokumentiert.

 

Voraussetzungen

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Soweit der Antrag nicht vom Eigentümer gestellt wird, benötigt der Antragsteller eine Vollmacht oder eine Einverständniserklärung des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers.

Verfahrensablauf

Der Antrag muss den Namen und die Anschrift des Eigentümers enthalten sowie das Grundstück bezeichnen (Straße, Hausnummer, Gemarkung und Flurnummer). Er kann auch formlos gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Eigentümernachweis
  • Flurkartenauszug
  • Lageplan
  • ggf. Vollmacht oder Einverständniserklärung des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers

Fristen

keine

Kosten

Es fällt eine Gebühr an. Sie wird von der zuständigen Gemeinde festgelegt und ist i.d.R. vom Verwaltungsaufwand abhängig.

Verwandte Lebenslagen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).

Ansprechpartner in der VG Kasendorf

Norbert Groß

Telefon:09228/9996-0
E-Mail:gross@kasendorf.de
tätig für:Verwaltungsgemeinschaft Kasendorf